10.02.12

Fluggastrechte 17. Januar 2012, Finanztest 2/2012

Die neuen Fluggasthelfer

Junge Firmen helfen Fluggästen, Entschädigungen zu bekommen.

(ftd) Fluggesellschaften missachten oft die Rechte ihrer Fluggäste, wenn Flüge ausgefallen oder stark verspätet sind. Junge Firmen helfen den Kunden, Entschädigungen zu bekommen. Dafür bekommen die Dienstleister bis zu 30 Prozent der Entschädigung als Provision. Die Stiftung Warentest stellt das Angebot in ihrer Zeitschrift Finanztest als "interessante Alternative" für Kunden dar, die kein Kostenrisiko eingehen und deshalb nicht selbst zum Anwalt gehen wollen.

An Fluggesellschaften beißen sich selbst Anwälte die Zähne aus. Selten kommt es vor, dass eine Fluggesellschaft schon nach dem ersten Schreiben von Antje Harsdorff zahlt. Die Rechtsanwältin und ehemalige Flugbegleiterin aus Frankfurt am Main hilft Fluggästen, ihre Rechte durchzusetzen, wenn deren Flug zum Beispiel ausgefallen oder erst nach Stunden gestartet ist. "Viele Airlines bewegen sich erst dann, wenn Klage eingereicht ist", sagt die Rechtsanwältin Harsdorff.

Wo Anwälte nur mit Hartnäckigkeit weiterkommen, hat Otto-Normalfluggast auf eigene Faust kaum eine Chance. Mit fertigen Textbausteinen wimmeln viele Fluglinien Forderungen ihrer Kunden ab. "Die rechtlichen Erläuterungen in den Briefen sind oft haarsträubend falsch", sagt Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden.

Dabei ist die Rechtslage in vielen Fällen recht klar – und verbraucherfreundlich. Wer sein Reiseziel aufgrund einer Verspätung beim Abflug mindestens drei Stunden zu spät erreicht, kann je nach Fall bis zu 600 Euro verlangen. Dieselben Entschädigungspauschalen gelten, wenn der Flug gestrichen wurde oder überbucht war.

Neue Dienstleister am Markt

Weil viele Passagiere keine Lust haben, selbst zu streiten, übergeben sie ihren Fall einem Anwalt. Für Kunden mit Rechtsschutz übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten. Der Kunde bezahlt aber meist einen Selbstbehalt, oft 150 Euro. Genervte Fluggäste, die ohne Versicherung zum Anwalt gehen, riskieren höhere Kosten. Verklagen sie die Fluggesellschaft mithilfe des Anwalts auf 600 Euro Entschädigung und verlieren den Fall, müssen sie für das gesamte Verfahren mindestens 400 Euro zahlen.

Für Kunden, die dieses Risiko scheuen, gibt es eine interessante Alternative. Firmen wie EUclaim, Flightright und Fairplane helfen, eine Entschädigung zu bekommen. Zahlt die Airline trotz der Bemühungen der Dienstleister nicht, hat der Fluggast anders als beim Anwalt keine Kosten. Fließt eine Entschädigung, muss er allerdings rund 30 Prozent davon an die Firma abgeben.

Die Idee, mit Fluggastrechten Geld zu verdienen, ist recht jung. EUclaim ist seit 2009 am Markt. Flightright hat im Frühjahr 2010 begonnen, Fairplane erst im März 2011. Alle drei Firmen arbeiten mit einer kleinen Mannschaft. Ihr Geschäft geht auf, wenn sie viele Fälle an Land ziehen können und die Fluglinien mit wenig Aufwand zu Zahlungen bewegen.

Bevor die Dienstleister einen Fall annehmen, prüfen sie daher streng, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Dabei helfen ihnen Datenbanken mit Wetter- und Flugdaten sowie Urteile. So können sie feststellen, ob wirklich das Wetter schuld an einer Verspätung war, und sehen mitunter, dass ein angeblich defektes Flugzeug woanders eingesetzt wurde.

Komplizierte Streitigkeiten wie solche um verschwundene Koffer nehmen die Dienste grundsätzlich nicht an. Sie helfen auch nicht, wenn die Fluglinie Hotelübernachtungen nicht zahlt, wie nach der Aschewolke aus Island massenhaft geschehen.

Die ersten Erfahrungen von Fluggästen, die EUclaim und Flighright ausprobiert haben, zeigen, dass Kunden Geduld mitbringen sollten. Einige mussten über ein Jahr warten bis sie Geld bekommen haben. Eine lange Verfahrensdauer muss nicht am Dienst liegen. Mitunter zieht sich ein Prozess auch hin, weil das Gericht überlastet ist.

Dienstleister sind nicht perfekt

Auf den Internetseiten der Dienstleister gibt der Fluggast seine Flugdaten ein. Nach nur wenigen Sekunden erhält er am Computer eine kostenfreie Grobeinschätzung seiner Chancen auf Entschädigung. Danach entscheidet sich der Kunde, ob er dem Dienstleister den Auftrag gibt, Geld einzutreiben.

EUclaim aus Berlin und die in Henningsdorf bei Berlin ansässige Firma Flightright sind Inkassodienste. Sie versuchen zunächst außergerichtlich, die Fluggesellschaft durch mehrere Schreiben zum Zahlen zu bewegen. Gelingt das nicht, übergeben sie den Fall einem Partneranwalt, der dann Klage einreicht. Bei Fairplane aus Österreich legen dagegen sofort Anwälte los.

Will sich ein Kunde nach erfolglosem Inkasso durch EUclaim oder Flightright nicht vom Partneranwalt des Dienstleisters vertreten lassen, kann er sich selbst einen Anwalt suchen. Er muss dann aber eine Bearbeitungsgebühr zahlen. EUclaim will pauschal 25 Euro, bei Flightright hängt die Gebühr von der geforderten Entschädigung ab. Für eine 600-Euro-Forderung sind rund 96 Euro fällig.

Perfekt sind die Dienstleister nicht. Finanztest hat in einer Stichprobe Mitte Dezember 2011 Fehler in den Datenbanken festgestellt. Die Datenbank von Fairplane und EUclaim kannte die Flugline Sun Express Deutschland nicht. Die Gesellschaft fliegt immerhin schon seit Sommer 2011. Erst nach dem Hinweis von Finanztest wurde die Fluglinie in die Datenbank aufgenommen.

Finanztest-Tipps:

Rechte. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn Ihr Flug ausgefallen ist, überbucht war oder Sie wegen einer Abflugverspätung mindestens drei Stunden verspätet angekommen sind. Ihnen stehen bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Die EG-Fluggastverordnung gilt immer, wenn Sie in der Europäischen Union (EU) abgeflogen sind. Falls Sie nur in der EU gelandet sind, muss die Fluglinie ihren Sitz in der EU haben.

Verjährung. Ihre Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Wenn Sie im Jahr 2009 mit großer Verspätung angekommen sind, können Sie Ihr Geld bis Ende 2012 verlangen.

Dienstleister. Firmen wie EUclaim, Flightright oder Fairplane streiten für Sie mit der Fluglinie. Dafür geben Sie bis zu 30 Prozent ab, wenn Sie eine Entschädigung erhalten. Die Kommunikation läuft meist per E-Mail. Bei Streit um Gepäck oder Hotelkosten helfen die Dienstleister nicht.

Anwalt. Sie können auch direkt zu einem Anwalt gehen. Beachten Sie: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist oft ein Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart. Anwälte finden Sie etwa über www.anwaltauskunft.de oder Tel. 0 180 5/18 18 05.

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