23.12.11

Freibeträge 23. September 2011 | test 10/2011

Sofort mehr Netto im Monat

Freibeträge auf der Steuerkarte senken die monatliche Steuerbelastung.

Neun von zehn Arbeitnehmern, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen Geld zurück. Im Durchschnitt können sie sich über knapp 1 000 Euro freuen – noch größer wäre die Freude jedoch, wenn das Finanzamt von vornherein weniger Lohnsteuer einbehalten würde. Das geht mit Freibeträgen, berichtet die Stiftung Warentest: Nach dem Eintragen auf der Steuerkarte haben Arbeitnehmer sofort mehr Netto.

Der Vorteil besteht darin, dass das Monatsnetto höher ist. Doch übers Jahr gleicht sich das wieder aus. Denn bei der jährlichen Steuererklärung werden Freibeträge berücksichtigt. Wer vorher monatlich weniger gezahlt hat, erhält eine niedrigere Rückzahlung. Sogar fürs laufende Jahr können noch Freibeträge nachgetragen werden. Man erhält dann den Vorteil des ganzen Jahres im November und Dezember ausgezahlt.

Minifreibeträge berücksichtigt das Finanzamt aber nicht. Es müssen insgesamt mehr als 600 Euro pro Jahr zusammen kommen. Arbeitnehmer müssen beispielsweise mindestens 1 520 Euro Werbungskosten haben, bevor das Amt einen Freibetrag dafür einträgt: zunächst der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 Euro, dazu die 600-Euro-Hürde. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der ausschließlich Fahrtkosten geltend macht, muss bei 230 Arbeitstagen im Jahr mindestens 23 Kilometer entfernt vom Betrieb wohnen. Er kommt so auf 1 587 Euro.

Die 600-Euro-Grenze gilt aber nicht für Kinderbetreuung, Behindertenpauschbetrag, haushaltsnahe Dienstleistungen. Häufige Freibeträge: Weg zur Arbeit: Es gibt 30 Cent pro Kilometer, aber nur für einen Weg, nicht für Hin- und Rückfahrt. Bus- und Bahnfahrer geben ihre Ticketkosten an, wenn sie höher sind als die 30 Cent Kilometerpauschale.

Arbeitsmittel: Wer Büromaterial, Fachbücher, Computer, Büromöbel kauft, kann den vollen Kaufpreis eintragen lassen. Kaufpreise über 487,90 Euro werden über die Nutzungsdauer verteilt.

Kinderbetreuung: Pro Kind bis 14 Jahre trägt das Finanzamt maximal 4 000 Euro als Freibetrag ein.

Gewerkschaft: Beiträge zählen ebenso mit wie berufliche Bildung.

Spende, Kirche, Schule, Unterhalt: Auch solche Sonderausgaben können als Freibetrag eingetragen werden.

Ausbildung, Pflege: 924 Euro für Kinder über 18 Jahre, die auswärts wohnen. Ebenso wenn Angehörige mit Pflegestufe III oder Behindertenausweis mit Buchstabe H gepflegt werden.

Krankheit: Für Arzt, Krankenhaus, Kur, Rezepte, Brillen oder Zahnersatz gibt es Freibeträge – allerdings nur oberhalb der zumutbaren Belastung. Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte.