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Multimedia

Megaupload-Schließung

Kieler Internet-Unternehmer Kim Schmitz bleibt in U-Haft

Der Gründer der Online-Tauschbörse Megaupload hatte seine Unschuld bekundet. Trotzdem bleibt er in Neuseeland erst einmal in Haft.

Der Kieler Kim Schmitz bleibt vorerst in Untersuchungshaft
Foto: Reuters/REUTERS

Wellington. Allen Unschuldsbekundungen zum Trotz bleibt der Kieler Kim Dotcom alias Kim Schmitz in Neuseeland vorerst weiter hinter Gittern. Die Entscheidung des Richters über einen Antrag auf Freilassung des Deutschen gegen Kaution wurde vertragt. Der 37-Jährige, der in Deutschland als Kim Schmitz traurige Berühmtheit in der deutschen Internet-Branche und Hacker-Szene erlangte, erklärte sich für unschuldig. Dotcoms Anwalt Paul Davison erklärte, sein Mandant habe sich weder an der Verbreitung von Raubkopien noch an Geldwäsche beteiligt.

Die Staatsanwälte in Neuseeland sperren sich gegen eine Freilassung auf Kaution. Dotcom habe immer noch genug Geld und verfüge unter anderem über einen Helikopter für eine Flucht.

Die Datentausch-Plattform Megaupload war vergangene Woche auf Betreiben der US-Behörden vom Netz genommen worden. Kim Dotcom und seine führenden Mitstreiter – überwiegend Deutsche – wurden in Neuseeland festgenommen. Die Amerikaner haben in Neuseeland einen Auslieferungsantrag gestellt. Der US-Anklage zufolge war Megaupload ein zentraler Umschlagplatz für Raubkopien von Musik und Kino-Hits. Die Betreiber hätten die massiven Urheberrechtsverletzungen nicht nur gefördert, sondern auch selbst mindestens 150 Millionen Dollar daran verdient, lautet der Vorwurf.

+++Tauschbörsen-Gründer Kim Schmitz: "Ich bin unschuldig"+++

+++US-Regierung sperrt Portal für Raubkopien - Kieler in Haft+++

Das Auslieferungsverfahren könnte Monate dauern, sagen Rechtsexperten. Bei einem Schuldspruch drohen Kim Dotcom bis zu 20 Jahre Haft.

Das harte vorgehen der US-Behörden gegen Megaupload zieht bereits Kreise in der Branche. Der Dateien-Hoster Filesonic stoppte als Reaktion sein Datentausch-Angebot. Anwender können dort nur noch Dateien herunterladen, die sie zuvor selbst hochgeladen haben. Damit wird einer Verteilung von illegalen Kopien geschützter Werke ein Riegel vorgeschoben. Bisher konnten Anwender bei FileSonic – wie bei etlichen anderen vergleichbaren Diensten – beliebige Dateien von der Plattform herunterladen, wenn sie den Link kannten. Die „Uploader“ besonders beliebter Dateien wurden mit Rabatten belohnt.

(dpa)

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