Verkaufen im Internet
Online-Auktionshäuser müssen beworbene Angebote prüfen
Um den Verkauf von Plagiaten zu unterbinden, sind Seiten wie Ebay nun dazu verpflichtet, die beworbene Ware seiner Kunden zu prüfen.
Online-Aktionshäuser müssen in Zukunft die zum Verkauf stehenden Angebote ihrer Kunden auf Rechtsverstöße überprüfen
Foto: picture alliance / Bildagentur-o/Bildagentur-online
Hamburg. Wenn Internetauktionshäuser die Inserate ihrer Kunden mit Werbung unterstützen, müssen sie die Angebote auf mögliche Rechtsverstöße überprüfen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 4. November entschieden. Die Richter urteilten damit zugunsten eines norwegischen Möbelhauses, das gegen die Internet-Auktionsplattform Ebay geklagt hatte.
Plagiate eines Kinderhochstuhls des Möbelhauses wurden bei Ebay speziell beworben: Suchten Kunden nach dem Namen des Stuhls, wies Ebay auch auf die Angebote der Plagiate hin. Würden Angebote beworben, sei ein Online-Auktionator aber nicht mehr nur Vermittler, urteilten die Richter. Er habe daher zu prüfen, ob ein Rechtsverstoß vorliegt.




100. Geburtstag
Axel Springer
Branchenbuch Hamburg





Das Rätsel des Tages



