Patientenverfügung gesetzlich geregelt
Selbstbestimmung für den Ernstfall
Seit dem 1. September gibt es erstmals verbindliche Regelungen für die Gültigkeit von Patientenverfügungen.
Seit dem 1. September 2009 gibt es erstmals verbindliche Regelungen für die Gültigkeit von Patientenverfügungen. Betreuer und Bevollmächtigter sind im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden.
Foto: Picture Alliance
Hamburg. Bereits im Juni 2009 ist im Bundestag eine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen zustande gekommen, die am 1. September 2009 in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:






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