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Extra-Journal

Eigentum rechtzeitig übertragen

Wenn Hinterbliebene eine Immobilie erben, erbt Vater Staat meistens mit - wenn auch oft in geringerem Maße als bei Aktien- oder Kapitalvermögen. Doch das kann sich bald zulasten der Immobilienbesitzer ändern. Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die geübte Praxis verfassungskonform ist, nach der bei Immobilienvermögen nur 50 bis 70 Prozent des Verkehrswertes bei der Festsetzung der Erbschafts-beziehungsweise Schenkungssteuer zugrunde gelegt werden. Bei Aktien- und Kapitalvermögen sind es zumeist 100 Prozent.

Die noch geltende Regelung kommt insbesondere Ehegatten und Kindern zugute, für die hohe Freibeträge gelten. Wird künftig der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie zur Steuerfestsetzung herangezogen, was Experten befürchten, kann dieser über den Freibeträgen liegen. Freibeträge kann man alle zehn Jahre geltend machen, weshalb insbesondere größere Immobilienvermögen planmäßig über die Jahre verteilt übertragen werden.

Vielen Immobilienbesitzern stellt sich die Frage, ob sie ihr Haus ihren Kindern nicht schon zu Lebzeiten übertragen sollten. Diese Entscheidung sollte man aber nicht ohne einen Steuerberater und Anwalt, treffen. Jeder Fall hat seine Eigenheiten, besonders wenn die Immobilie auf mehrere Personen übertragen werden soll.

Auch sollte die Entscheidung "zu Lebzeiten übertragen oder später vererben" nicht ausschließlich von steuerlichen Überlegungen abhängig gemacht werden, gibt Rechtsanwalt Johannes Steger von der Kanzlei Breiholdt zu bedenken. "Der Schenkende wird sich zwar ein lebenslanges Wohnrecht sichern, aber er ist nicht mehr Eigentümer." Daraus können sich Konflikte ergeben, so der Jurist. So kann das beschenkte Kind die Immobilie nicht ohne Weiteres verkaufen, wenn der Schenkende sich ein Rückforderungsrecht ausbedungen hat. Selbst ohne diese Klausel muss er einen Käufer finden, der ein Haus mit einem lebenslangen Wohnrecht kauft. Doch auch eine Absicherung im Grundbuch bezüglich der Rückforderungsrechte, löst das Dilemma nicht. "Wenn der Beschenkte sich weigert, die Immobilie zurückzugeben, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt sieht, muss man sein Recht vor Gericht suchen", so Steger. Doch kann ein solcher Rechtsstreit mit den eigenen Kindern nicht nur teuer werden, er kann einem auch den Lebensabend vergällen.hst

 

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