02.07.12

TÜV

Das ist neu bei der Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung für Autos wird nach 60 Jahren modernisiert und für säumige Pkw-Halter teurer. Künftig auch Kennzeichen, die für zwei Wagen gelten.

Foto: dpa/DPA
TÜV-Plakette
Die Hauptuntersuchung bei Autos soll nach 60 Jahren modernisiert werden. Denn in Autos steckt immer mehr Elektronik. Zu spät dran sollten Pkw-Halter künftig besser nicht mehr sein. Wer den Wagen aber mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum bringt, soll künftig mehr zahlen

Berlin. Die kleinen, kreisrunden Aufkleber sind begehrt bei Millionen Autobesitzern: Wenn eine neue Plakette in blau, gelb, grün, braun, rosa oder orange auf das Nummernschild kommt, heißt das wieder zwei Jahre freie Fahrt in einem technisch sicheren Fahrzeug. Seit 60 Jahren ist der regelmäßige Check durch unabhängige Sachverständige Pflicht in Deutschland. Nun ist die Hauptuntersuchung selbst geprüft worden und an diesem Sonntag treten grundlegende Neuerungen in Kraft. Unpünktlichkeit soll teurer werden, und es wird auch mehr geprüft. Zweitwagenbesitzer sollen künftig von Spezialkennzeichen profitieren.

Was wird in der Hauptuntersuchung geprüft?

In jährlich rund 26 Millionen Hauptuntersuchungen prüfen die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und Konkurrenten wie Dekra eine Reihe von Punkten. Gesichtet werden etwa Rost, Verschleiß, der technische Zustand von Fahrgestell oder Lenkanlage und Abgaswerte. Am häufigsten beanstandet wurden zuletzt Licht und Bremsen, aber auch Achsen und Schläuche. Ist dabei die Sicherheit beeinträchtigt, muss der Pkw erst in die Werkstatt, ehe er wieder auf die Straße darf.19,7 Prozent der Wagen hatten solche "erheblichen Mängel", wie der TÜV-Verband für Juli 2010 bis Juni 2011 bilanzierte.

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Was ändert sich für Autobesitzer?

Wer den Wagen mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum bringt, muss künftig mehr zahlen: einen 20-Prozent-Aufschlag auf die Gebühr, die bei Pkw ohne Mehrwertsteuer zwischen 27,80 und 43,50 Euro betragen darf. Das bedeutet einen Aufschlag von netto 5,56 bis 8,70 Euro. Begründung der Regierung: Bei Verspätung gibt es künftig eine vertiefte Untersuchung. Im Gegenzug gilt die neue Plakette aber für die komplette Frist und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Monat zurückdatiert. Hätte ein Wagen im Januar zum TÜV gemusst, kommt aber erst im März, zählen die zwei Jahre also ab März und nicht ab Januar.

Was ändert sich in der Untersuchung?

Die bundesweit 10 000 Prüfstellen sollen Mängel künftig nach einem einheitlichen System erfassen und einstufen. Neues Instrument ist ein "Mangelbaum" aus rund 4000 detaillierten Fällen, der zwischen den Sachverständigenorganisationen abgestimmt ist. Das soll dazu beitragen, eine umfassendere Statistik für die Verkehrssicherheit und Technikentwicklung aufzubauen. Auch Wagenhalter sollen mehr Klarheit haben. Auf Prüfberichten steht dann nicht nur "Bremsanlage", sondern etwa "Bremsscheibe vorne links verschlissen". Ein Spezialgerät soll die Elektronik bei Wagen effizienter prüfen, die ab dem 1. Juli neu zugelassen werden. Zum Aktivieren der Systeme beginnt der Check künftig außerdem mit einer Probefahrt. Mindesttempo: 8 km/h.

Wie wird die Reform beurteilt?

Der TÜV-Verband sieht die Sicherheit gestärkt. Dass Plaketten bei Verspätung künftig ungeschmälerte 24 Monate gelten, dürfe aber nicht als Einladung zum Überziehen missverstanden werden. Mängelstatistiken zeigten, dass sich der technische Zustand eines Autos verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinanderliegen. Der Autofahrerclub ADAC wettert indes gegen eine grundlose "Strafgebühr" fürs Zuspätkommen. Geahndet werde dies schließlich schon mit Bußgeldern. Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Plakette erwischt wird, muss 15 Euro zahlen. Überlegungen in der EU-Kommission, für ältere Wagen sogar jährlich TÜV-Checks vorzuschreiben, hat Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) aber schon eine klare Absage erteilt.

Was ändert sich bei den Kennzeichen?

Ein Kennzeichen kann künftig für zwei Wagen beantragt werden - auch dafür tritt am Sonntag die Rechtsgrundlage in Kraft. Geplant ist, dass es zur selben Zeit aber nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden darf. Konkret ist ein Nummernschild aus zwei Teilen vorgesehen: Ein kleineres Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Auto bleibt, sowie die beiden Hauptkennzeichen vorn und hinten, die abwechselnd auf dem einen oder anderen Auto angebracht werden. Dies kann für Autobesitzer interessant sein, die neben dem normalen Wagen ein Wohnmobil, einen Oldtimer oder ein kleines Stadtauto haben. Das Verkehrsministerium erwartet zudem günstigere Versicherungsangebote. Und setzt darauf, dass der Zweitwagen ein umweltfreundlicher ist.

(dpa)
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