TÜV: Leihwagen als Gebrauchte lohnen nicht immer
Wiederverkauf kann Probleme machen und der Wertverlust später sehr hoch ausfallen
Junge Gebrauchte wie Jahreswagen oder Vorführfahrzeuge sind für Privatkäufer oft eine günstige Alternative zu Neuwagen. Besonders hohe Nachlässe sind bei Leasing-Rückläufern von Autovermietern oder aus Firmenflotten möglich, hat der TÜV festgestellt, weist aber zugleich auf einen Nachteil dieser Schnäppchen hin: Der Wiederverkauf kann Probleme machen und der Wertverlust des Wagens sehr hoch ausfallen.
Viele Autokäufer haben wegen der vermeintlich hohen Beanspruchung Vorbehalte gegenüber Mietwagen, deshalb lassen sie sich meist schwerer weiterverkaufen. Diese Vorbehalte teilen die TÜV-Experten zwar nicht, vor dem Kauf müssten aber stets alle Verschleißteile gründlich geprüft werden. Dass es sich bei einem Fahrzeug um einen ausgedienten Leih- oder Mietwagen handelt, dürfe nicht verschwiegen werden: Sie müssten im Kaufvertrag immer als solche gekennzeichnet sein.
Ein Problem beim Wiederverkauf kann die Ausstattung von Mietwagen machen: Fehlen bei diesen Autos fürs jeweilige Segment typische Extras, wird man sie nur schwer für gutes Geld wieder los, so der TÜV. In der oberen Mittelklasse etwa seien Ledersitze, Navigation, Einparkhilfe, Schiebedach oder Xenonlicht sehr gefragt. Über all das müssen sich Autokäufer keine Gedanken machen, wenn sie einen Leasing-Rückläufer mit geringer Laufleistung günstig kaufen und ihn viele Jahre lang fahren wollen. Denn als Dauerlösung rechnet sich die Anschaffung solcher Schnäppchenautos für den zweiten Halter durchaus, so der TÜV.



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