30.08.12

Tipps

Verbraucher aufgepasst! Das ändert sich zum 1. September

Auf die Bürger in Deutschland kommen einige Änderungen zu. Ob beim Lampenkauf, bei Behörden, am Telefon oder beim Datenschutz.

Foto: dpa
Eine leuchtende 40-Watt-Glühbirne – sie darf ab dem 1. September nicht mehr in den Handel kommen. Und auch sonst ändert sich einiges zum 1. September
Eine leuchtende 40-Watt-Glühbirne – sie darf ab dem 1. September nicht mehr in den Handel kommen. Und auch sonst ändert sich einiges zum 1. September

Berlin. Ob das Glühbirnen-Aus oder Telefon-Gratisminuten: Zum 1. September kommen in Deutschland einige Veränderungen auf die Bürger zu. Mit diesen Tipps sind Sie richtig informiert:

Aus für Glühbirnen: Herkömmliche Glühlampen dürfen nun in der EU endgültig nicht mehr hergestellt und vertrieben werden. Das Verbot begann vor drei Jahren schrittweise mit Birnen mit mehr als 100 Watt, 60 Watt und 40 Watt – jetzt sind Standard-Lampen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt dran. Die alten Birnen gelten als Stromfresser, weil sie nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umwandeln, der Rest entweicht als Wärme. Zur Beleuchtung ihrer Wohnungen sollen Käufer auf Leuchtstoff- oder LED-Lampen umsteigen.

Leichtere Behörden-Infos: Verbraucher sollen einfacher Auskunft bei Ämtern darüber bekommen, welche Erkenntnisse diese über Lebensmittel, Tierfutter und bestimmte andere Produkte wie Kleidung und Spielzeug haben – und nun auch über Elektrogeräte. Um Hemmschwellen abzubauen, sollen für den Antrag eine E-Mail oder ein Anruf reichen. Statt der bisher oft fälligen 5 oder 25 Euro Gebühr sollen Anfragen kostenlos sein, wenn nicht mehr als 250 Euro Verwaltungsaufwand entsteht. Als Konsequenz aus Lebensmittelskandalen müssen Behörden Grenzwert-Überschreitungen nun prinzipiell aktiv von sich aus veröffentlichen.

+++ Glühbirnen gehen auf den Rest: Verbraucher haben die Wahl +++

Telefon-Warteschleifen: Für Telefonkunden müssen Warteschleifen bei Servicenummern wie 0180 oder 0900 nun in den ersten zwei Minuten kostenlos sein. Nach dieser Übergangslösung dürfen Warteschleifen dann ab 1. Juni 2013 nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe bei normalen Ortsvorwahlen geschaltet werden. Gestattet bleiben sie auch, wenn für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt. Darüber und über die Dauer der Warteschleife müssen Verbraucher gleich zu Beginn des Telefonats informiert werden.

Datenschutz bei Adresshandel: Für personenbezogene Daten in der Werbung und beim Adresshandel gelten strengere Regeln. Im Prinzip dürfen sie nur noch mit Einwilligung des Betroffenen genutzt werden. Eine Übergangsfrist für alte Daten, die vor dem 1. September erhoben wurden, läuft aus. Doch es gibt Ausnahmen: Bestimmte Daten wie Name, Anschrift und Geburtsjahr können Firmen und andere Organisationen weiter ohne Einwilligung nutzen – aber nur für eigene Angebote und etwa für Spendenwerbung. Für fremde Angebote bleibt es erlaubt, wenn der Betroffene klar erkennt, wo die Daten gespeichert sind und wer Werbung betreibt. Allerdings können Bürger auch widersprechen.

Kosten in der Warteschleife
Kosten in der Warteschleife
Im Schnitt hängen Anrufer rund zweieinhalb Minuten in einer Warteschleife und zahlen für die nervige Hängepartie ohne Gegenleistung etwa 2,50 Euro.
Das ergab eine Erhebung der Bundestagsfraktion der Grünen im Jahr 2011.
Billigflieger wie Ryanair oder Easyjet berechnen demnach gar bis zu fünf Euro, bis der Ansprechpartner abnimmt.
Die Stiftung Warentest stellte in einer Stichprobe im vergangenen Jahr fest: Bei einigen Firmen mit viel Kundenkontakt wie der Telekom, bei 1&1 oder Vodafone macht das Warten mehr als die Hälfte der Gesprächskosten aus. (dapd)
Wichtige Stromspartipps für jeden Haushalt
Wichtige Stromspartipps:
Jeder Haushalt in der Europäischen Union könnte im Jahr bis zu 1000 Euro einsparen, wenn effizienter mit Energie umgegangen wird. Dies hat das Umweltbundesamt errechnet und gibt Verbrauchern wichtige Spartipps.
Energieeffiziente Geräte: Schon beim Kauf von Geräten sollte man auf den Energieverbrauch achten. Dies führt dauerhaft zu günstigeren Energiekosten und macht den höheren Kaufpreis oft schnell wieder wett. Empfehlenswert seien Geräte mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen.
Glühbirnen ersetzen: Energiesparlampen verbrauchen 80 Prozent weniger Strom als normale Glühlampen. Mit elf Watt liefert sie fast die gleiche Lichtmenge wie eine Glühlampe mit 60 Watt. Auch ihre Lebensdauer ist mit 8000 bis 12 000 Stunden acht- bis zwölfmal länger. Ein Haushalt kann im Schnitt durch den Umstieg auf Energiesparlampen 50 bis 170 Euro an Stromkosten im Jahr einsparen.
Stand-by-Funktion ausschalten: Viele Elektrogeräte verbrauchen Strom auch in Zeitspannen, in denen sie ihre eigentliche Funktion gar nicht erfüllen. Ein auf Stand-by gestellter DVD-Player kann eine Leistungsaufnahme von 15 Watt haben, was über das Jahr betrachtet Stromkosten von 21,90 Euro verursacht. Stromräuber lassen sich durch einfaches Steckerziehen abschalten.
Effizientes Kühlen: Kühl- und Gefriergeräte verbrauchen etwa ein Fünftel des Stromes im Haushalt. Um Energie zu sparen, sollten diese möglichst in ungeheizten Räumen und nicht neben anderen Wärmequellen wie Heizkörpern oder in direkter Sonneneinstrahlung aufgestellt werden. Lassen Sie erhitzte Lebensmittel erst abkühlen, bevor Sie diese in den Kühlschrank stellen oder einfrieren.
Waschen und Trocknen: Waschmaschinen sollten immer möglichst voll beladen betrieben werden. Ein Waschgang bei 40 Grad, was als Temperatur für normal verschmutzte Wäsche völlig ausreichend ist, bringt etwa 50 Prozent Energieeinsparung gegenüber dem 60-Grad-Waschprogramm mit sich. Für das Trocknen der Wäsche ist die Wäscheleine dem Trockner vorzuziehen.
(dpa)
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