29.08.12

Energiekosten

Linken-Chef will Stromsperren für Privathaushalte verbieten

Familien mit Kindern sollten nicht Gesundheit riskieren, so Riexinger. Pro Jahr 600.000 Haushalte wegen aussstehender Rechnungen betroffen.

Foto: picture alliance / Ton Koene/picture alliance
Finnland - Vater und Sohn
Licht aus - damit Familien ohne finanzielle Mittel für die Stromrechnung nicht im Dunkeln sitzen, will Linke ein Verbot der Stromsperre einführen

Bielefeld. Energie ist ein teures Gut und immer mehr Haushalte können die hohen monatlichen Belastungen nicht mehr tragen. In solchen Fällen und wenn die Rechnungen über Monate nicht beglichen werden, schalten die Energieversorger den Kunden den Strom ab. Linken-Chef Bernd Riexinger fordert nun ein Verbot von Stromsperren für Privathaushalte.

"Ein modernes Land kann es nicht hinnehmen, dass Familien mit Kindern Gesundheit und Leben riskieren, weil sie ohne Strom bei Kerzenschein zu Hause sitzen", sagte Riexinger der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen" (Mittwochsausgabe). Schon jetzt seien pro Jahr 600.000 Haushalte wegen nicht bezahlter Energiekosten von Stromsperren betroffen. Für ein gesetzliches Verbot müsse Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) eine Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung auf den Weg bringen.

+++Mahnung und Ankündigung müssen Stromsperre vorangehen+++

+++Strom aus der Wohnung - zu Besuch im Einfamilienkraftwerk+++

Der Parteichef sprach sich zudem für einen Härtefallfonds für die Energiewende aus. Daraus sollten beispielsweise unbürokratische Nothilfen für Haushalte fließen, die wegen steigender Preise in Zahlungsrückstand bei den Versorgern geraten. Danach sollte jeder bedrohte Haushalt bis zu 300 Euro zinslosen Kredit bekommen können, um ausstehende Stromrechnungen zu bezahlen.

Mit Material von epd

Strompreiserhöhung? Sonderkündigungsrecht nutzen
Strompreiserhöhung? Sonderkündigungsrecht nutzen
Für Verträge mit dem Energieversorger gelten bestimmte Kündigungsfristen. Bei den Grundversorgern betrage diese Frist zwei Wochen, erläutert Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
Bei anderen Anbietern müssten sich Kunden an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten. Ausnahme: Bei einer Preiserhöhung dürfe der Vertrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung gekündigt werden.
Strom- und Gaskunden in Deutschland müssen möglicherweise mit einer zusätzlicher Preiserhöhung rechnen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob am Mittwoch (6. Juni) die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasnetze auf. Die Netzagentur müsse höhere Ansätze berücksichtigen, so die Richter. Diese Kosten können die Unternehmen an die Kunden weiterreichen.
Preissteigerungen müssten die Stromversorger sechs Wochen vorher ankündigen, erklärt Frank. Die Lieferanten müssten nicht begründen, warum sie die Preise anheben – "aber in der Regel wollen sie ja die Schuld von sich weisen", erläutert Frank. So würde oft auf eine Erhöhung der Netzentgelte oder auch höhere Steuern verwiesen.
Allerdings schließen manche Versorger ein Sonderkündigungsrecht aus, wenn Abgaben wie Netzentgelte steigen. Rechtlich sei das aber umstritten, betont Frank.
Denn bei Netzentgelten hätten die Versorger Spielraum. Manche geben höhere Abgaben nicht sofort an ihre Kunden weiter, andere verzichten ganz darauf.
Hier lohne sich ein Blick in die Geschäftsbedingungen, wo das Sonderkündigungsrecht beschrieben wird. (dpa)
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