01.03.13

Netzentgelte

EU fordert geringere Handykosten in Deutschland

Der EU geht die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Preissenkung in deutschen Handynetzen nicht weit genug. Sie hält die Kosten in Deutschland im europäischen Vergleich für überhöht.

Foto: dpa

Handynutzer in Deutschland zahlen nach Einschätzung der EU-Kommission zu hohe Gebühren
Handynutzer in Deutschland zahlen nach Einschätzung der EU-Kommission zu hohe Gebühren

Die EU-Kommission fordert für Handynutzer in Deutschland geringere Kosten bei Anrufen in andere Netze als von der Bundesnetzagentur geplant.

"Die Pläne der Bundesnetzagentur führen noch immer dazu, dass die Anrufzustellungsentgelte in deutschen Mobilfunknetzen um mehr als 80 Prozent höher sind als in vielen anderen Mitgliedstaaten", sagte ein Sprecher der zuständigen Kommissarin Neelie Kroes. "Das ist nicht angemessen." Die Kommission stoppte die Pläne der Bundesnetzagentur daher und will nun mit der Behörde über eine Lösung verhandeln.

Die Bundesnetzagentur hatte im November Pläne veröffentlicht, nach denen die vier Netzbetreiber Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 für die Zustellung von Anrufen in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen ab dem 1. Dezember ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 Cent pro Minute berechnen dürfen.

In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ab dem 1. Dezember 2013 noch einmal leicht sinken auf 1,79 Cent pro Minute. Bislang konnten die Mobilfunkkonzerne Entgelte zwischen 3,36 und 3,39 Cent pro Minute berechnen.

EU-Kommission fordert stärkere Preissenkung

Diese Preissenkung geht der EU-Kommission aber nicht weit genug: Sie fordert Gebühren, die in etwa bei 1,0 Cent pro Minute liegen, damit den deutschen Verbrauchern nicht "ungerechtfertigt hohe Preise für ihre Handygespräche" berechnet werden.

Brüssel kritisiert, dass sich die Bundesnetzagentur mit ihrem Vorschlag nicht an die von der EU-Kommission vorgegebene Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte hält.

"Neben der Tatsache, dass die deutschen Verbraucher dadurch überhöhte Preise bezahlen, besteht auch die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber quersubventionieren", erklärte die EU-Kommission.

Die Bundesnetzagentur hat demnach nun drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden. Letzten Endes kann die Kommission die Bundesnetzagentur zu einer Änderung zwingen, wie Kroes' Sprecher sagte.

AFP/cat
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Die neuen Rechte der Telefonkunden
  • Anbieterwechsel

    Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen.

  • Umzug

    Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.

  • Mindestlaufzeit

    Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages darf künftig maximal 24 Monate betragen. Zudem sind Anbieter verpflichtet, auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten.

  • Kostenkontrolle

    Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. Handybesitzer können außerdem die Zahlungsfunktion ihres Telefons komplett sperren lassen. Auch sollen sie bestimmte Vorwahlen – wie etwa die teuren 0900-Nummern – komplett sperren lassen können. Detaillierte Fragen zur Rechnung müssen Unternehmen künftig per kostenloser Hotline beantworten.

  • Internetgeschwindigkeit

    Anbieter schneller Internetanschlüsse müssen künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur darf zudem überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten.

  • Ortungsdienste

    Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt, muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. Bislang war dies nur alle fünf Mal notwendig. Zudem müssen Verbraucher der Nutzung eines Ortungsdienstes grundsätzlich schriftlich zustimmen.

  • Warteschleifen

    Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, sowie Hotlines mit einer Festnetz- oder einer Handynummer. Zudem müssen Kunden über ihre voraussichtliche Wartezeit und die Art der Abrechnung informiert werden. Verstößt eine Firma gegen die Regelungen, ist ein Bußgeld fällig. Kunden müssen für den Anruf dann gar nicht zahlen.

  • Übergangsfrist

    Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist. In drei Monaten müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren. In einem Jahr dann müssen Warteschleifen ganz kostenlos sein. Die Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr auch noch nicht Pflicht.

  • Sparen bei Hotlines

    Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. Eine Liste mit alternativen Festnetznummern findet sich im Internet unter www.0180.info.

  • Call-by-Call

    Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. Verbraucherschützer hatten immer wieder Abzocke durch plötzliche Tarifwechsel zu viel höheren Preisen beklagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August in Kraft.

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