Kosovo: Hamburger Völkerrechtler Ulrich Karpen erklärt die Konsequenzen der Staatsgründung
"Unabhängig - aber noch nicht souverän"
Deutschland erkennt den neuen Status an. Serbien will Botschafter aus Berlin abziehen und droht mit Widerstand.
Hamburg/Berlin. Drei Tage nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hat die Bundesregierung gestern den neuen Status des Landes anerkannt. Für die formelle Anerkennung ist der Eingang eines Schreibens von Bundespräsident Horst Köhler beim Oberhaupt des neuen Staates, Fatmir Sejdiu, notwendig.
Dieser Brief ist laut Bundespräsidialamt auf den Weg gebracht. Serbien kündigte daraufhin an, seinen Botschafter aus Deutschland abzuziehen.
Auch Österreich erkannte den neuen Zwergstaat gestern an. Belgrad zog deshalb auch seinen Geschäftsträgerer aus Österreich ab. Zuvor hatte Serbien bereits seine Diplomaten aus den USA, Großbritannien, Frankreich und der Türkei zurückgerufen, die das Kosovo in den vergangenen Tagen anerkannt hatten. Außenamtssprecher Martin Jäger bezeichnete den Abruf des Botschafters als "Einzelmaßnahme", die mit der Einstellung diplomatischer Beziehungen "in keiner Weise vergleichbar" sei. Serbien hat unterdessen "entschiedenen Widerstand" gegen die Unabhängigkeit des Kosovo angekündigt.
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Der Hamburger Professor für Staats- und Völkerrecht Ulrich Karpen (69) erklärt im Abendblatt die Bedeutung der Berliner Kabinettsentscheidung.
Was hat das Kosovo von der Anerkennung durch die Bundesregierung? Das Kosovo ist kein Staat im Entstehen mehr, sondern wird durch die Anerkennung durch einen großen Teil der Völkergemeinschaft zu einem selbstständigen Staat. Dieser definiert sich durch Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Die Vollendung der Anerkennung wäre die Aufnahme in die Vereinten Nationen. Aber im Fall Kosovo legen Russland und China momentan ihr Veto ein. Wichtig wäre allerdings die Anerkennung durch den Vatikan. Der hat keine Machtinteressen, sondern hält sich strikt an das Völkerrecht.
Wird es diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und dem Kosovo geben? Die offizielle Anerkennung eines Landes als gleichberechtigter Partner ist immer als Erstes mit dem Austausch von Botschaftern verbunden.
Kann die Bundesrepublik jetzt Flüchtlinge oder Straftäter ins Kosovo abschieben? Es ist zu früh, diese Frage zu beantworten, solange die Verhältnisse dort noch unsicher sind.
Wie souverän ist das Kosovo? Souveränität heißt, dass ein Staat selbstständig entscheiden und völkerrechtlich handeln kann. Das kann das Kosovo im Augenblick noch nicht, denn nach der Uno-Resolution 1244 steht das Kosovo einstweilen unter internationaler Verwaltung. Es ist anders gesagt ein Protektorat und hat mit der Uno durch die Verwaltung Unmik, mit der Nato durch die Kfor-Truppen und mit der Europäischen Union durch die Mission Eulex drei wohlwollende Paten.
Aus Sicht Serbiens und Russlands ist die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo eine unerlaubte Abspaltung, eine Sezession. Das Völkerrecht lässt auch diese Interpretation zu. Aber es ist eine Frage der Geschichte, welche Konsequenzen Serbien und Russland gegenüber dem Kosovo ziehen. Serbien befindet sich wie das Kosovo auf dem Weg nach Europa, und es ist zu hoffen, dass Belgrad die Abspaltung des Kosovo hinnimmt, um diese eigene Perspektive nicht zu zerstören.
Wenn ein serbischer Soldat die Grenze zum Kosovo übertritt, ist das neuerdings eine Grenzverletzung? Nein. Nach serbischem Recht und Völkerrecht wäre es für ihn legitim. Gleichzeitig entwickelt sich das Völkerrecht aus kosovarischer Sicht für das Kosovo. Hier ist der Widerspruch besonders deutlich. Im Übrigen wird die Kfor gewaltsame Auseinandersetzungen wohl verhindern.
Wie wichtig ist ein funktionierender Staatsapparat? Der ist sehr wichtig. Zur Souveränität gehört, dass ein Staat seinen Willen und seine Gesetze durchsetzen kann. Das kann das Kosovo momentan aber noch nicht, weil es noch keinen funktionierenden Regierungs- und Verwaltungsapparat gibt und das Land unter der Vormundschaft der drei Paten steht.





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