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Europa

Waffen: Europapolitiker bestreiten Schäubles Version, dass eine EU-Richtlinie eine Reform vorschreiben würde

"Sicherheit geht vor" - Schäuble zieht Vorschlag zurück

Berlin. So schnell war lange kein Gesetzesvorhaben vom Tisch: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat gestern von seinen Plänen, die Altersgrenze für den Erwerb großkalibriger Waffen wieder auf 18 Jahre zu senken, Abstand genommen. "Sicherheit geht vor", begründete Schäuble seinen Rückzieher. Nachdem sein Vorhaben am Wochenende durch Medienberichte bekannt geworden war, hatte es von vielen Seiten - und auch aus den eigenen Reihen - massive Kritik gesetzt. Zu präsent ist vielen noch der Amoklauf von Erfurt, bei dem vor gut fünf Jahren 17 Menschen ums Leben kamen. Der 19-jährige Täter Robert Steinhäuser war Sportschütze gewesen. Als Folge war das Mindestalter für Erwerb und Besitz von großkalibrigen Gewehren und Pistolen für den Schießsport von 18 auf 21 Jahre erhöht worden.

Schäubles Sprecher Stefan Kaller geriet gestern nach dem Rückzieher seines Ministers in Erklärungsnot. Denn noch am Wochenende hatte er die geplante Neufassung des Waffenrechts verteidigt. Ziel sei die Harmonisierung der Altersgrenze in der EU, hatte er gesagt. Gestern nun musste er einräumen, dass bei politischen Entscheidungen die Resonanz von Politikern, Medien und Bevölkerung immer eine Rolle spiele: "Überzeugung bildet sich vielschichtig heraus." Außerdem sei ein Gesetzentwurf lediglich ein Gesprächsangebot. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm versicherte, der Rückzieher sei nicht auf Intervention von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gekommen.

Die EU-Abgeordnete Gisela Kallenbach (Grüne) hat unterdessen die Argumentation, Schäuble hätte der EU-Richtlinie quasi vorgreifen wollen, als unglaubwürdig bezeichnet. Die Erklärung sei "an den Haaren herbeigezogen", sagte sie. Kallenbach ist Berichterstatterin des EU-Parlaments für die fragliche EU-Richtlinie. Die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen von 1991 wird derzeit überarbeitet. Sie schreibt für den Kauf von Waffen ein Mindestalter von 18 Jahren vor, die einzelnen EU-Staaten dürfen aber auch strengere Regeln erlassen.

Dieses Recht sei bei der laufenden Überarbeitung der Richtlinie nicht infrage gestellt worden, sagte Kallenbach. "Es gibt keinen Anlass, die Aktivitäten der EU zur Begründung heranzuziehen, die in Deutschland nach Erfurt eingeführte Regelung zu ändern." Als eigentlichen Beweggrund für eine Lockerung des Waffenrechts könne sie sich "nur einen guten Erfolg der Lobbyisten-Arbeit vorstellen".

Durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie soll in erster Linie die Kennzeichnungspflicht für Feuerwaffen verschärft werden. Die EU-Kommission hatte dies im März vorgeschlagen, um das EU-Recht an das Uno-Schusswaffenprotokoll anzupassen. Das EU-Parlament stimmt voraussichtlich im November darüber ab. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigte sich über den Entschluss Schäubles erleichtert, riet aber dringend, den vorliegenden EU-Gesetzentwurf zur Grundlage einer Neuregelung des Waffenrechts zu machen. Darin sei endlich ein Zentrales Europäisches Waffenregister vorgesehen.

 

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