Enzykliken - was sie für Geistliche und Gläubige bedeuten
Der Begriff Enzyklika ist seit dem 18. Jahrhundert den päpstlichen Rundschreiben vorbehalten, die sich an alle Bischöfe, an alle Gläubige oder auch an alle "Menschen guten Willens" wenden. Zwar besitzen Enzykliken nicht den Rang der Unfehlbarkeit, sie gelten jedoch als authentische und verbindliche Äußerung des kirchlichen Lehramts. Behandelt werden darin Fragen des Glaubens sowie grundlegende moralische und gesellschaftspolitische Themen. Üblicherweise werden die päpstlichen Schreiben an einem kirchlichen Feiertag publik gemacht. Diesmal wurde die Enzyklika am Tag der Bekehrung des Paulus vorgelegt.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts haben die Päpste mehr als 100 Enzykliken veröffentlicht, allein 14 stammen von dem im vergangenen Jahr gestorbenen Papst Johannes Paul II. In seiner letzten Enzyklika "Ecclesia de eucharistia" (Über die Eucharistie in der Kirche) grenzte er 2003 das katholische Abendmahl von den Sakramentsfeiern anderer Kirchen ab und untersagte gemeinsame Abendmahlsfeiern mit anderen Konfessionen.
Zu den bedeutendsten päpstlichen Enzyziklen werden gerechnet: die erste und zweite Sozialenzyklika "Rerum novarum" (Über die Arbeiterfrage, 1891) und "Quadragesimo anno" (Über die Gesellschaftsordnung, 1931), "Mit brennender Sorge" (1937), in der die nationalsozialistische Weltanschauung verurteilt wird, "Populorom progressio (Über den Fortschritt der Völker", 1967), die zum weltweiten Entwicklungsgefälle Stellung nimmt, oder "Humanae vitae" (Über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens, 1968), in der sich Papst Paul VI. zu Familienplanung und Verhütung äußerte.




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