Spanien
Die Zahlungsdauer hängt von der beitragspflichtigen Beschäftigungszeit der letzten sechs Jahre ab. Gezahlt wird zwischen 4 und 24 Monate. In den ersten sechs Monaten werden 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, danach 60 Prozent gezahlt. Die Höchstsätze liegen mit Kindern (je nach Zahl) zwischen 100 und 220 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns, ohne Kinder bei 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns.




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