82 100 Fälle - Gerichtshof für Menschenrechte vor dem Kollaps
STRASSBURG. Er ist die letzte Hoffnung für gefolterte Kurden, tschetschenische Mütter auf der Suche nach ihren verschleppten Söhnen, für ums Sorgerecht kämpfende Väter und zahllose andere Opfer von Grundrechtsverletzungen - doch nun droht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in der wachsenden Flut von Klagen zu ersticken.
Mehr als 44 100 Beschwerden wurden allein im Jahr 2005 registriert, der Berg der anhängigen Fälle ist damit auf über 82 100 angewachsen. Und bei dem derzeitigen Tempo könnte er sich innerhalb der nächsten fünf Jahre verdreifachen, warnen Experten des Europarats.
Angesichts dieser Entwicklung seien Reformen nötig, die "möglicherweise radikal" sein müßten, heißt es in der EU-Studie. Würden diese nicht vollzogen, sei "die Zukunft des Gerichtshofs düster". Der Europarat, zu dessen Einrichtungen das Menschenrechtsgericht gehört, steht dabei vor einer schwierigen Aufgabe. Zum einen soll das individuelle Klagerecht erhalten bleiben, das den Gerichtshof zur weltweit einzigen Instanz macht, vor der Bürger gegen Grundrechtsverletzungen durch einen Staat klagen können.
Zum anderen muß verhindert werden, daß die Menschenrechtshüter von einer Lawine an Beschwerden überschwemmt werden, die zum größten Teil aussichtslos sind. Rund 85 Prozent der Eingaben werden nämlich für unzulässig erklärt - etwa, weil der nationale Rechtsweg nicht ausgeschöpft wurde.



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