Warnung vor "realer Terrorgefahr"
Internet wird zum "Heimwerkermarkt" für Islamisten
Generalbundesanwältin Monika Harms hat vor einer "realen Terrorgefahr" durch Islamisten gewarnt. Dass diese Gefahr bestehe, zeigten die Festnahmen...
Karlsruhe. Generalbundesanwältin Monika Harms hat vor einer "realen Terrorgefahr" durch Islamisten gewarnt. Dass diese Gefahr bestehe, zeigten die Festnahmen der sogenannten Sauerland-Gruppe im September 2007 und weitere Festnahmen von Mitgliedern oder Unterstützern islamistischer Terrororganisationen, sagte Harms am Freitag in Karlsruhe. Durch die "sehr enge Zusammenarbeit" der Behörden bestehe aber "die Chance, Gefahren frühzeitig zu erkennen und aufzudecken", fügte Harms hinzu. Er sehe mit Besorgnis, dass die mutmaßlichen Internettäter immer jünger würden und kaum Unrechtsbewusstsein hätten, fügte ihr Stellvertreter Bundesanwalt Rainer Griesbaum hinzu. Es sei beklemmend, dass die Saat von al-Qaida aufzugehen scheine.
Der Fall der Sauerland-Gruppe, die im vergangenen September Sprengstoffanschläge gegen US-Einrichtungen plante, zeige zudem, wie wichtig das Internet für den islamischen Extremismus sei, sagte Harms. Die Gruppierung habe ihre Taten hoch konspirativ im Wesentlichen mithilfe des Internet vorbereitet. Die Ermittler hätten 800 Datenträger mit 3,6 Terabyte Material, das entspreche 500 Stehordnern, gesammelt und durchgearbeitet. Mittlerweile sei das Internet der "Heimwerkermarkt des Do-it-yourself-Dschihadisten" und habe vielfältige Funktionen. Es diene dazu, Propaganda zu verbreiten, Mitglieder zu werben und zur Kommunikation der verschiedenen extremistischen Zellen. Durch intensive Ermittlungen sei es gelungen, die vom islamischen Extremismus ausgehenden Gefahren im Griff zu halten. Aber: "Auch Deutschland taugt als Anschlagsziel", so Harms.
Die Bundesanwaltschaft hatte im September Anklage gegen drei Mitglieder der Sauerland-Gruppe erhoben. Es sind die beiden zum Islam konvertierten Deutschen Fritz G. und Daniel S. sowie der türkische Staatsbürger Adem Y. Ein vierter Tatverdächtiger wird am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angeklagt. Laut Harms handelt es sich dabei um den von der Türkei ausgelieferten mutmaßliche Terrorhelfer Attila S.
Mit Nachdruck wehrte sich die Bundesanwaltschaft außerdem gegen Vorwürfe, der RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 sei von ihrer Behörde unzureichend aufgeklärt worden. Diese waren vor allem von Buback-Sohn Michael erhoben worden.
Er wirft den Ermittlern vor, Hinweise auf die einstige RAF-Terroristin Verena Becker als mögliche Mörderin seines Vaters seien aus den Akten entfernt worden. Nach den Worten von Griesbaum liegen auch nach Auswertung zahlreicher Aussagen und Spuren keine entscheidenden Beweise für eine Beteiligung von Becker oder auch von Stefan Wisniewski an dem Buback-Mord vor.




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