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Deutschland

Hessen: Verurteilte U-Bahn-Schläger sollen 23-Jährigen niedergestochen haben

Sie waren noch nicht in Haft - und schlugen wieder zu

Rund ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Frankfurter U-Bahn-Fahrer sollen zwei der jugendlichen Schläger im Frankfurter Stadtteil...

Frankfurt/Main. Rund ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Frankfurter U-Bahn-Fahrer sollen zwei der jugendlichen Schläger im Frankfurter Stadtteil Bonames erneut einen Mann angegriffen und schwer verletzt haben. Ihr Fall hatte im Januar für erhebliches Aufsehen im hessischen Landtagswahlkampf gesorgt, als Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nicht zuletzt wegen David L. und Simon G. für ein härteres Vorgehen gegen kriminelle Jugendliche aus Zuwandererfamilien eintrat. Nach der schnellen Anklageerhebung hatte Hessens Justizminister Jürgen Banzer damals der Polizei und Staatsanwaltschaft noch großes Lob "für ihren engagierten Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung" ausgesprochen.

David L. und Simon G., beide 18 Jahre alt, die wegen des U-Bahn-Falls bereits im März zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt worden waren und "in nächster Zeit" ins Gefängnis gekommen wären, sitzen nun nach dem Messerangriff auf einen 23-Jährigen in Untersuchungshaft. Das teilten Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Frankfurt gestern mit. Den beiden werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Sie sollen den 23-Jährigen am frühen Sonnabendmorgen in einer Hochhaussiedlung in Bonames niedergestochen haben. Während einer der beiden das Opfer festhielt, soll es der andere mit einem Stich in den Bauch an Leber und Niere schwer verletzt haben. Dabei sollen die Täter gesagt haben, sie wollten ihr Opfer abstechen.

Der 23-Jährige konnte sich aber trotz seiner Verletzungen losreißen und flüchten. Er hatte einem Mann helfen wollen, den die beiden 18-Jährigen gerade attackierten, weil sie ihn für einen Informanten der Polizei hielten, so die Staatsanwaltschaft. Wegen seiner schweren Verletzungen musste der 23-Jährige notoperiert werden. Er war gestern wieder außer Lebensgefahr.

Wegen des Angriffs auf den U-Bahn-Fahrer hatte ein Frankfurter Jugendschöffengericht im März David L. als Haupttäter sowie wegen der zwei früheren Bewährungsstrafen zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten verurteilt. Nach der Tat hatte er noch Polizeibeamte bedroht und beschimpft. Einen Monat später wurde er allerdings wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Oberlandesgericht den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht für zutreffend hielt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Das Urteil war bei dem neuen Angriff auf den 23-Jährigen am Sonnabend erst drei Tage rechtskräftig und sollte in nächster Zeit vollzogen werden. David L. hatte am vergangenen Mittwoch seine Berufung gegen das Urteil zurückgenommen.

Zuvor hatte ihm die Vorsitzende Richterin erklärt, seine Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn er sei auch nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft erneut mit Gewalttaten aufgefallen.

Jetzt sitzt David L. bereits seit dem Wochenende in Wiesbaden in U-Haft.

Gegen seinen mutmaßlichen Mittäter Simon G. war das Verfahren wegen des Angriffs auf den U-BahnFahrer abgetrennt und noch gar nicht verhandelt worden. Er war jedoch vor rund einem Monat unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in einem anderen Fall bereits zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Zwei Tage vor dem Messerangriff hatte das Amtsgericht entschieden, diese Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen.

Dagegen habe der junge Mann Beschwerde eingereicht, so die Staatsanwaltschaft. Simon G. hatte sich nach dem Messerangriff mit seinem Anwalt am Sonntag bei der Polizei gestellt. Vor dem Haftrichter schwieg er allerdings zu den Vorwürfen.dpa

 

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