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Deutschland

Organisierte Sterbehilfe: Bundesrat uneinig über Verbot

Hamburg. Der Bundesrat hat am Freitag doch nicht über die geplante Gesetzesinitiative zum Verbot organisierter Sterbehilfe entschieden, wie sie Hamburgs früherer Justizsenator Roger Kusch mit seinem Verein "Dr. Kusch Sterbehilfe" anbietet. Stattdessen verständigte sich die Länderkammer mehrheitlich auf einen Entschließungsantrag, in dem es als "erforderlich" bezeichnet wird, dass noch in diesem Jahr ein Strafgesetz gegen das Gewerbe zur Sterbehilfe zustande kommt. Zwar waren sich die Länder einig, dass das Verhalten von Kusch, der vor einer Woche der 79 Jahre alten Würzburgerin Bettina Sch. beim Suizid geholfen hatte, "unerträglich" sei - so formulierte es etwa der SPD-Bundesvorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck. Doch wie und ob auf derartige Aktivitäten rechtlich zu reagieren ist, darüber besteht weiter Diskussionsbedarf.

Nach Informationen der Deutschen Presseagentur waren in den Vorbereitungsrunden von Union und SPD am Abend zuvor erhebliche Bedenken vorgebracht worden, dass die Initiative zu weit gehen könne. Strittig soll vor allem das Vorhaben gewesen sein, schon die Gründung von Vereinen zu bestrafen, die Menschen Gelegenheit zum Suizid bieten wollen.

Hamburg brachte den daraufhin als Kompromiss vorbereiteten Entschließungsantrag mit ein. Justizsenator Till Steffen (GAL) sagte in seiner Jungfernrede vor der Länderkammer, das Vorhaben dürfe "nicht diejenigen treffen, die Menschen aus ihrem nahen Umfeld oder aus gemeinnützigen Motiven heraus in Umsetzung ihres freien Willens begleiten. Jeder kann sich vorstellen, in welches Dilemma Freunde von sehr schwer kranken Menschen ohnehin schon geraten, wenn diese ihren eigenen Willen umsetzen wollen. Immer mehr Menschen leben außerhalb der klassischen Familienverbünde. Wir sollten respektieren, dass Unterstützung, Hilfe und ein Freundeskreis auch bei gemeinnützigen Organisationen gesucht werden". Hier, so Steffens Fazit, müsse sich der Gesetzgeber zurückhalten. Den Fall Bettina Sch. bezeichnete er aber als "Beispiel für das, was verhindert werden soll". Zuvor gelte es zu prüfen, welcher Spielraum bestehe, um gemeinnützige Organisationen, die Sterbebegleitung anbieten, von der Strafnorm auszunehmen. Im Fall von kommerzieller Suizidhilfe oder einer Werbung für die Selbsttötung könne eventuell auch das im Polizeirecht verankerte Schutzgut der "öffentlichen Ordnung" greifen. Grundsätzlich müsse es zu denken geben, dass jeder achte Deutsche lieber sterben wolle, als ins Altersheim zu gehen. Auch Bettina Sch. hatte ihren Schritt so begründet.

Wie eine Emnid-Umfrage im Auftrag von N24 ergab, befürwortet die Mehrheit der Deutschen die aktive Sterbehilfe. 55 Prozent wünschen sich demnach, dass jeder Einzelne frei entscheiden kann, ob er sein Leben beenden will und wessen Hilfe er dazu sucht. 30 Prozent meinen, dass Sterbehilfe nur einem Arzt vorbehalten sein soll. Das gesetzliche Verbot der aktiven Sterbehilfe, wie es zurzeit besteht, finden nur 13 Prozent gut.

 

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