Dienstag, 22. Mai 2012, 17:11

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Trauer
  • Rechner
  • Ticket kaufen

Deutschland

Verjährungsfristen: Überladungen von Lkw können nicht geahndet werden

Hamburg entgehen 20 Millionen Euro

Hamburger Ermittlungsgruppe ist bundesweit Vorreiter. Doch die Unternehmen beklagen hohe Geldforderungen. 30 Hamburger Firmen dadurch gefährdet.

Hamburg. Hamburg muss offenbar auf Gelder in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro verzichten, die die Bußgeldstelle von Transportunternehmen für zu schwer beladene Lastwagen abschöpfen wollte. Die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen, die mehr als 100 Firmen in diesen Verfahren vertritt, weist nach, dass die Ermittler von überholten Verjährungsfristen ausgehen. Nach Mielchens Angaben sind die Richter in allen 20 Fällen, die bereits vor Gericht waren, ihrer Argumentation - und nicht der Auffassung der Ermittler - gefolgt und haben die Verfahren eingestellt oder die Summen erheblich gemindert.

Seit August 2006 geht die Hamburger Polizei mit einer Ermittlungsgruppe verschärft gegen überladene Lastwagen vor. Jahrelang hatte sie bis dahin versucht, das Problem mit Bußgeldbescheiden gegen die Fahrer in den Griff zu bekommen. Mit wenig Erfolg. Nun durchsuchen sie die Firmen, beschlagnahmen Wiegekarten und Verträge und fordern von den Unternehmern bei Verstößen hohe Geldsummen, etwa im fünfstelligen Bereich. Die 130 durchsuchten Firmen hatten alle überladen.

Dass durch die Entscheidungen der Gerichte nun mehrere Millionen Euro nicht erlangt werden können, wollen die Ermittler der zuständigen Verkehrsdirektion 3 nicht kommentieren. "Uns geht es um die Verkehrssicherheit", sagt der Leiter der Verkehrsdirektion 3, der Erste Polizeihauptkommissar Wolfgang Meyer. "Wir wollen, dass die Überladungen eingestellt werden. Es ist nicht das Ziel, Firmen in Insolvenzen zu treiben." Doch genau das sei das Ergebnis dieses Vorgehens, schimpft die Branche. Mithilfe der Wiegekarten wird hochgerechnet, wie viele Fahrten ein Unternehmen mit den Überladungen eingespart hatte und welche Summe dadurch unrechtmäßig erlangt wurde. Dieser Betrag wird abgeschöpft, das heißt per Verfallsanordnung vom Unternehmen eingefordert. "Überladungen dürfen sich für die Unternehmen nicht lohnen", sagt Wolfgang Meyer.

Das Instrument der Gewinnabschöpfung wurde ursprünglich eingeführt, um an die Gelder der Drogendealer und der organisierten Kriminalität heranzukommen. Und genau so würden die Fuhrunternehmen derzeit auch behandelt, sagt Rechtsanwältin Mielchen. Sie hält die Summen, die die Ermittler ansetzen, für drastisch überzogen. Dieser Argumentation folgen auch viele Richter. Den Unternehmen würden pro Tour ersparte Aufwendungen von 120 Euro berechnet, sagt Mielchen. Der Gewinn pro Tour betrage aber nur 20 Euro.

"Das ist ein Angriff auf die Unternehmen", sagt sogar Hans-Peter Wandhoff, Vorsitzender des Unternehmensverbandes für den Bereich Ostholstein/Plön. Er hat den Eindruck, dass dahinter ein politisches Interesse steht, "um die Haushaltslöcher zu stopfen". Nach Schätzung des Verbandes "Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg" (VSH) könnte dieses Vorgehen für etwa 30 Betriebe in Hamburg existenzbedrohend sein. Geschäftsführer Frank Wylezol sagt: "Das belastet unsere Betriebe sehr." Diese wurden nicht "wissentlich" überladen. Es sei schwierig, auf einer Baustelle die Beladung exakt zu wiegen. Das passiere meist erst beim Entladen auf dem Firmengelände.

So sieht das auch Transportunternehmer Edgar Wenzel aus Wahlstedt in Schleswig-Holstein. Am 22. September 2006 standen Punkt 7 Uhr bei ihm 60 Polizisten aus Schleswig-Holstein mit entsprechenden Durchsuchungsbeschlüssen auf dem Firmengelände seines Transportunternehmens in Wahlstedt und Bad Segeberg sowie vor seinem Privathaus in Bad Segeberg. "Sie haben alles aus den Fahrzeugen mitgenommen", sagt Edgar Wenzel.

Später präsentierte die Staatsanwaltschaft ihm wegen überladener Lastwagen eine Verfallsanordnung über 90 000 Euro. Vor Gericht wurde die Summe auf 17 000 reduziert, und im Rückblick sagt Wenzel: "Das ist alles sehr fair abgelaufen." Schließlich habe der Gesetzgeber auch recht, denn "wir haben überladen, weil wir erst keinen Weg gefunden haben, es abzustellen".

Seine Laster waren in der Regel nach seinen Angaben etwa ein bis zwei Tonnen überladen. Ein Gewicht, das - wie er meint - noch keine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Bis 45 Tonnen Gesamtgewicht könne man ohne Auswirkung beladen. Schließlich sei es den gleichen Lkw, die im sogenannten "kombinierten Verkehr" statt loser Ladung Container von den Schiffen holen, erlaubt, mit 44 Tonnen zu fahren.

Die Ermittler in Schleswig-Holstein räumten ihm eine Karenz von fünf Prozent ein. Doch die Hamburger Beamten, die dann vor einem Jahr vor der Tür standen, sahen genau auf die 40-Tonnen-Marke. Sie beschlagnahmten noch einmal alle Unterlagen.

Die Polizeiaktionen waren ihm eine Lehre. Seine Fahrer müssen jetzt das beladene Gewicht exakt kontrollieren. Genau das sehen die Hamburger Ermittler als einen Erfolg ihrer Arbeit. Sie wollen die Überladungen stoppen, und ihre Einstellung ist strikt: 40 Tonnen als Beladungsobergrenze seien nun mal 40 Tonnen. "So steht es im Gesetz", sagt Wolfgang Meyer.

Jede Tonne mehr verlängere den Bremsweg, schädige Straßen und Brücken. Auch das Argument, die Ladung lasse sich auf den Baustellen nicht exakt wiegen, wollen die Ermittler nicht gelten lassen. Dafür gebe es genug Möglichkeiten. Die Geräte würden genau messen. Im Zweifelsfall müsse der Fahrer eben weniger beladen lassen.

Diese konsequente Haltung hätten die Ermittler nicht immer gehabt, sagt Hans-Peter Wandhoff, der jetzt von einer "Erziehungsmaßnahme" der Polizei spricht. "Bis zu zehn Prozent Überladung wurde toleriert." Damit hätten die Unternehmen kalkuliert. Wenn nun härter durchgegriffen werde, dann stelle sich die Branche darauf ein. Er fordert aber eine Behandlung "mit Augenmaß". Dass die Ermittler mit ihren Daten bis zu drei Jahre zurückgehen und derart hohe Forderungen stellen, hält er für übertrieben. Derzeit rüstet die Branche massiv nach. "Dazu", sagt Daniela Mielchen, "sind auch alle bereit." Das müssen sie auch, dann die Polizei spürt Erfolge ihres Vorgehens und will davon nicht mehr abweichen.

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus

Weiterführende Links