12 000 Verdächtige bundesweit im Visier der Fahnder, weil sie Bilder und Filme von Sex mit Kindern unter 14 Jahren haben sollen. Einmal im Netz entdeckt, haben sie praktisch keine Chance zu entkommen.
Hamburg. So einen Schlag gegen die Kinderpornografie im Internet haben die Ermittler in Deutschland bisher noch nicht geführt. 12 000 Verdächtige sind bundesweit im Visier der Polizei und Staatsanwaltschaften, weil sie Bilder und Filme von Sex mit Kindern unter 14 Jahren haben sollen. Was in Berlin begann, zieht sich inzwischen spinnennetzartig durch die Republik. Überall werten die Fahnder derzeit Daten und Material aus. Auch in Hamburg gibt es zu der "Operation Himmel" etwa 180 Ermittlungsverfahren. So sicher, wie sich die Männer mit ihren perversen Vorlieben im anonymen weltweiten Netz fühlen, sind sie längst nicht mehr.
Einmal ermittelt, werden fast alle Verdächtigen auch angeklagt. Die Erfolgsquote, so heißt es aus den Staatsanwaltschaften, ist sehr groß. Mit deutlicher Wirkung für die Angeklagten: Männern, die vor einem Richter in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu den widerlichen Bildern, die auf der Festplatte ihres Computers gefunden wurden, Stellung nehmen müssen, droht nicht nur Haft. Sie versinken auch oft vor Scham.
Akribisch können ihnen die Sachverständigen der Staatsanwaltschaft meistens nachweisen, welche Bilder und Filme sie sich im Internet wie lange angesehen oder heruntergeladen haben. Die Spuren, die sie auf den Rechnern der Verdächtigen sicherstellen, sind vielfältig.
Bei der "Operation Himmel" kam, wie so oft bei diesen Ermittlungen, der erste Hinweis von einem Provider. Dem Anbieter von Internetdiensten waren ungewöhnliche Zugriffe auf verdächtige Seiten aufgefallen, die er an die Polizei meldete. Der Provider speichert die IP-Adressen der Rechner und weiß damit, wer wie lange auf welche Seiten zugegriffen hat. Künftig werden die Fahnder darauf wegen der seit 1. Januar geltenden Vorratsdatenspeicherung ein halbes Jahr lang zurückgreifen können.
Wer wirklich hinter den IP-Adressen steckt, lässt sich über die Telefonanbieter ermitteln. So gehen auch die Ermittler des Bundeskriminalamtes vor, die ohne konkreten Verdacht durch das Netz surfen und die Nutzer verdächtiger Seiten aufspüren. Was dann kommt, ist Routine: Durchsuchungsbefehl, Beschlagnahmung der Computerfestplatten, Auswertung, Anklage.
Akribisch wühlen sich die Kriminalisten und auch die inzwischen meist oft zurate gezogenen Experten durch die Inhalte der Computer. Es ist oft eine kleine Fundgrube, in der sie auch noch andere Verdächtige entdecken. Sie spüren nicht nur existierende oder auch schon gelöschte Dateien auf, sie können auch nachvollziehen, ob die Verdächtigen die Bilder in Tauschbörsen verbreitet haben.
Eine Verbreitung wiegt bei der Verurteilung noch wesentlich schwerer als der reine Besitz von Kinderpornografie. Darauf stehen bei gewerbsmäßigem Handel bis zu zehn Jahre Haft. Für den Besitz drohen nur bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Alle Ausreden der Verdächtigen können meistens widerlegt werden. So lässt sich durch Zeugenbefragungen und die Gutachten der Auswerter ermitteln, ob der Computer tatsächlich, wie vielleicht behauptet, auch von anderen benutzt wurde, die die Dateien dort abgelegt haben könnten. Auch die Aussage: "Ich bin nur zufällig auf die Seite mit der Kinderpornografie gelangt", zieht oft nicht. Seitenlang arbeiten sich die Fahnder deswegen durch die Datenkolonnen der Provider, um den Verdächtigen genau nachweisen zu können, wie lange sie auf bestimmte Internetseiten gesehen haben. Es lässt sich nachvollziehen, ob nur kleine Angebotsbilder oder aber die Vergrößerungen angeklickt wurden. Dabei wird oft davon ausgegangen, dass ein Anklicken, das länger als zehn Sekunden dauert, kein Zufall ist. Alles danach kann strafbar werden.











