Dienstag, 14. Februar 2012, 23:28

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Trauer
  • Rechner
  • Ticket kaufen

Deutschland

Justiz: Bundesregierung und Länder wollen rechtliche Grauzonen verhindern

Minister für härtere Strafen bei Sterbehilfe

Im deutschen Recht ist bisher keine eindeutige Regelung für Sterbehilfe gefunden. In der Schweiz hat die erste Klinik nun Unterstützung beim Suizid genehmigt.

BERLIN/BERN. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die organisierte Sterbehilfe nach dem Freitod zweier Deutscher auf einem Autobahnparkplatz in der Schweiz scharf kritisiert. "Verzweifelte Menschen in großer seelischer oder körperlicher Not wollen keinen Vertrag über den Tod abschließen", schrieb Zypries in der "Bild am Sonntag". Es seien keine Organisationen nötig, "die Lebensmüde mit todbringenden Mitteln versorgen, sondern mehr Einrichtungen, in denen Menschen am Lebensende mit Respekt, Fürsorge und Zuwendung behandelt werden".

Die Sterbehilfe-Organisation Dignitate hatte in der vergangenen Woche gefordert, dass sich der Bundestag in einer Debatte mit dem Thema befassen solle. Sterbehilfe dürfe kein Tabu mehr sein, sagte der Vizechef von Dignitate, der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold. Dignitate ist ein Ableger der Schweizer Organisation Dignitas, die in der vergangenen Woche zwei Männern im Alter von 50 und 65 Jahren bei ihrem Freitod auf einem Parkplatz im Auto assistiert hatte, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte.

Ehemalige Mitarbeiter hatten Dignitas-Verantwortliche in der Vergangenheit beschuldigt, aktive Sterbehilfe geleistet zu haben. Ein anderer Vorwurf lautete, Dignitas habe sich an Sterbewilligen bereichert. Das wies Dignitas-Generalsekretär Ludwig Minelli zurück.

Die Rechtslage beim Thema Sterbehilfe ist kompliziert: Jemanden nach seinem eigenen Wunsch ums Leben zu bringen wird nach deutschem Recht als "Tötung auf Verlangen" mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Straflos ist dagegen die Beihilfe zum Suizid - womit es theoretisch erlaubt wäre, dem Lebensmüden die tödliche Dosis zu reichen. Allerdings hat jeder Anwesende eine Rettungspflicht, um sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar zu machen.

Die Rettungspflicht gilt jedoch nur bei "Unglücksfällen": Aus Sicht des Münchner Anwalts Wolfgang Putz dürfte ein Begleiter einem sterbenden Suizidpatienten dann tatenlos zusehen, wenn dieser in wirklich freiem Willen sein Leben beenden möchte (ein sogenannter Bilanzsuizid). Dies ist nach Ansicht von Wissenschaftlern aber nur in höchstens drei Prozent Selbsttötungen der Fall. Die überwiegende Zahl seien Verzweiflungstaten.

Kann ein Schwerkranker nur mit medizinischer Hilfe weiterleben, dürfen lebenserhaltende Maßnahmen (etwa künstliche Ernährung) nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen fortgesetzt werden. Wie weit in solchen Fällen eine frühere Patientenverfügung reichen soll, ist umstritten. Eine gesetzliche Regelung steht bisher noch aus.

Die Justizminister von Union und FDP wollen nun schärfer gegen Sterbehilfe vorgehen. Die geschäftsmäßige Sterbehilfe soll ein eigener Straftatbestand werden. Sie entspreche nicht "unserer Werteordnung", sagte Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU). Beim Bundesrat liege bereits ein Gesetzentwurf.

In der renommierten Universitätsklinik von Bern ist nach einem Bericht der Schweizer Zeitung "Sonntag" erstmals Sterbehilfe erlaubt worden. Ein Sprecher bestätigte, es sei der bisher einzige Fall in dem Krankenhaus gewesen. Danach erlaubte die Leitung des Berner Inselspitals einem todkranken Patienten, sich in seinem Zimmer eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital (NAP) zu verabreichen. Die Entscheidung dazu habe ein Gremium aus dem Klinik-Direktor, der Pflegedienstleiterin, deren Pflegeexpertin und dem Vorsitzenden der krankenhausinternen Ethikkommission getroffen. Der Patient wurde durch eine Sterbehelferin der Organisation Exit begleitet. Die Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hatte im Februar entschieden, jedes Krankenhaus in der Schweiz könne selbst festlegen, ob es die Hilfe zur Selbsttötung zulässt. Das Universitätskrankenhaus Lausanne lässt seit 2006 die Beihilfe zum Suizid zu.dpa

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus