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Deutschland

Beschluss: Anwälte, Journalisten, Ärzte können überwacht werden

Fahnder dürfen leichter abhören

Ausgenommen von der neuen Regelung sind künftig nur Seelsorger, Strafverteidiger und die Abgeordneten.

BERLIN. Seit Wochen und immer heftiger prasselte die Kritik von allen Seiten auf die Bundesregierung und den Gesetzgeber herab. Doch die Große Koalition ließ sich nicht beirren und beschloss am Freitag im Bundestag mit ihrer Mehrheit die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten und eine Neufassung der Telekommunikationsüberwachung. In der leidenschaftlich geführten Parlamentsdebatte war keine Verständigung möglich. Bedrängt von den vielen Angriffen keilte der CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder zurück: "Wer das Schreckgespenst eines orwellschen Überwachungsstaates an die Wand malt, der zündelt."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) versicherte, dass man keinen Überwachungsstaat wolle. Zypries bekräftigte zudem, dass man bei der Speicherung der Verbindungsdaten viel weiter reichende Vorstellungen der EU verhindert habe und an der unteren Grenze der Vorlage geblieben sei. Doch überzeugen ließen sich damit die Gegner nicht.

Für die Telefonüberwachung gilt künftig, dass sie nur noch beim Verdacht schwerer Straftaten, für die mehr als fünf Jahre Haft drohen, zulässig ist. Das Zeugnisverweigerungsrecht wurde abgestuft. Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete genießen vollen Schutz und dürfen nicht abgehört werden, um das Berufsgeheimnis zu schützen. Journalisten, Ärzte und Anwälte hingegen dürfen mit richterlicher Erlaubnis bei dringendem Verdacht auf die Verabredung schwerer Straftaten abgehört werden. Zudem werden die Verbindungsdaten bei den Telefongesellschaften für sechs statt wie bisher drei Monate gespeichert. Festgehalten werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und - bei Mobilfunktelefonie - der Standort zu Beginn des Gesprächs. Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie erfasst. Der Inhalt der Kommunikation darf nicht gespeichert werden. Neu ist, dass auch bei Flatrate-Verträgen die Verbindungsdaten erfasst werden. Zugriff erhält der Staat nur dann, wenn ein Richter dies im Zusammenhang mit der Aufklärung schwerer Straftaten bis hin zu terroristischen Aktivitäten genehmigt.dpa, HA

 

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