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Deutschland

Jung will notfalls Flugzeugabschuss

Ankündigung eines Rechtsbruchs

Kommentar

Im Oktober 2002 soll der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner dem Entführer eines Jungen Folter angedroht haben, um das Leben des Kindes zu retten - das zu diesem Zeitpunkt aber schon ermordet war. Daschner wurde für seinen Rechtsbruch verurteilt; sein Fall löste erbitterte Diskussionen darüber aus, was erlaubt sein darf, um Leben zu retten.

Das gescheiterte Luftsicherheitsgesetz ist eine dramatische Überhöhung des Falles Daschner: Darf man im Notfall Hunderte töten, um Tausende zu retten? Das Dilemma erinnert an theoretische Experimente der Universität Princeton, bei denen Versuchspersonen angesichts eines heranrasenden Zuges eine Weiche bedienen konnten. Auf dem Gleis stehen fünf Arbeiter, die sterben würden. Mittels der Weiche könnte man den Zug auf ein Gleis lenken, auf dem nur ein Arbeiter steht. Welche Entscheidung ist richtig? Manche Probanden entschieden nach Gefühl, andere rational. Das Gewissen ist offenbar keine feste Instanz, wie die Philosophen Rousseau und Kant glaubten.

Verteidigungsminister Jung scheint jedenfalls rein rational zu handeln, wenn er erklärt, zur Verhinderung eines Terroraktes notfalls eine voll besetztes Passagierflugzeug abschießen zu lassen. Um eine solche Entscheidung wäre kein Politiker zu beneiden, erst recht kein Militärpilot, der mit seinen Raketen Hunderte Unschuldige töten würde.

Das Problem ist nur, dass die derzeitige Rechtslage einen solchen Abschuss strikt verbietet. Jung verlässt mit seiner Äußerung das sichere Feld der Gewissensdebatte. Ein Minister darf Forderungen erheben, auch umstrittene. Doch seine Ankündigung, im Notfall offenen Rechtsbruch begehen zu wollen, bedarf dringend der Korrektur - notfalls seitens der Bundeskanzlerin.

 

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