Dienstag, 14. Februar 2012, 13:04

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Trauer
  • Rechner
  • Ticket kaufen

Deutschland

Steuerbetrug: Höchste Richter geben Behörden-Fahndern recht

Finanzämter dürfen heimlich Konten abfragen

Auch Wertpapierdepots und Bausparverträge sind für Überprüfungen nicht tabu. 81 000 Fälle im Jahr 2006.

Karlsruhe. Justiz, Finanzbehörden und Sozialverwaltung dürfen heimlich Kontodaten abfragen, um Steuerhinterziehung oder Sozialhilfemissbrauch zu verhindern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Abfrage, die bereits praktiziert wird, diene dem Gemeinwohl und verstößt nicht gegen das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Der Erste Senat wies somit fünf Verfassungsbeschwerden zurück (Az.: 1 BvR 1550/, 2357/04 u. 603/05).

Besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Sozialhilfemissbrauch, dürfen die sogenannten Stammdaten eines Bankkunden überprüft werden, ohne dass der Betroffene davon erfährt. Die Finanzbehörden können also Name, Adresse, Geburtsdatum des Inhabers, die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge abfragen - außerdem, wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist.

Sollen in einem zweiten Schritt die konkreten Kontobestände und Kontobewegungen überprüft werden, muss der Betroffene darüber aber informiert werden und die Möglichkeit bekommen, selbst alle Daten offenzulegen.

Nur einen Punkt bemängelten die Richter: Bisher sei ungeklärt, welche Sozialbehörden zugriffsberechtigt seien. Eine entsprechende Gesetzesänderung liegt aber dem Bundesrat bereits vor.

Laut Bankenverband stieg die Zahl der Kontenabrufe im vergangenen Jahr um 30 Prozent auf über 81 000.HA

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus