Nebentätigkeiten: Abgeordnete müssen Einkünfte offenlegen
Mehr Transparenz im deutschen Bundestag
Der Richterspruch über Nebentätigkeiten war erwartet worden. Bemerkenswert war die Schärfe der Auseinandersetzung im Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte niemanden mehr überrascht. Bereits vor Wochen gab es, während noch laufender Beratungen höchst ungewöhnlich, Pressemeldungen über ein Patt im Zweiten Senat. Danach wollten der als Berichterstatter in dem Verfahren eingesetzte Richter Siegfried Broß und drei weitere Richter die Klage von neun Abgeordneten gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte abweisen, Vizepräsident Winfried Hassemer jedoch und drei andere oberste Richter ihr in wesentlichen Teilen stattgeben. Bei einem solchen Patt von vier zu vier Richterstimmen musste die Klage jedoch abgewiesen werden (Az.: 2 BvE 1/06 - 4/06 vom 4. Juli 2007). "Das Ergebnis war nicht überraschend. Das Besondere aber war die ungewöhnliche Schärfe der Auseinandersetzungen im Senat ", sagt der Staatsrechtler Ulrich Battis dem Abendblatt.
Noch unter der rot-grünen Bundesregierung war ein neuer Verhaltenskodex für Bundestagsabgeordnete beschlossen worden. Demnach müssen alle beruflichen Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Abgeordnetenmandat dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, wenn sie 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr überschreiten. Die Nebeneinkünfte sollen in drei Gruppen veröffentlicht werden: 1000 bis 3500 Euro, 3500 bis 7000 Euro und darüber. Neun Abgeordnete, darunter der CDU-Politiker Friedrich Merz sowie sein SPD-Kollege Peter Danckert, hatten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die auf der Seite der klagenden Abgeordneten stehenden Richter kritisierten, dass durch die Veröffentlichung sämtlicher Bruttoeinkünfte eine "publizistische Prangerwirkung" für die Abgeordneten entstehen könne. Die anderen vier Richter argumentierten hingegen, der Wähler habe das Recht, über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Volksvertreter informiert zu werden. Das Interesse der Abgeordneten an der Vertraulichkeit ihrer Daten sei dem gegenüber nachrangig.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der unter der rot-grünen Bundesregierung noch gegen das Gesetz gestimmt hatte, kündigte nach dem Urteil an, die entsprechenden Einnahmelisten der Abgeordneten "unverzüglich" zu veröffentlichen. In Karlsruhe wurde damit gerechnet, dass die Listen nun bis zum Wochenende auf der Homepage des Bundestages zu sehen sind.




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