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Deutschland

Fahnder ermitteln gegen Ex-Terrorist Wisniewski

KARLSRUHE. Rund 30 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback durch die RAF werden die Ermittlungen zu dem Attentat wieder aufgenommen. Sie richten sich gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski, sagte Generalbundesanwältin Monika Harms gestern in Karlsruhe. Nach den Äußerungen des Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock bestehe seit Montag ein "Anfangsverdacht", dass Wisniewski im April 1977 die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abgegeben habe, sagte Harms. Für das Attentat war Wisniewski nie angeklagt worden. An den Urteilen von Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg für den Buback-Mord werden die Ermittlungen allerdings nichts mehr ändern. Boock sowie der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger und Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, sollen in den nächsten Tagen als Zeugen vernommen werden.

Harms wies den Verdacht zurück, das Bundeskriminalamt (BKA) und der Verfassungsschutz hätten der Bundesanwaltschaft wichtige Hinweise vorenthalten. Für diese Vorwürfe gebe es "nach derzeitigem Stand der Dinge" keinen Anlass. Laut "Spiegel" soll die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker dem Verfassungsschutz schon Anfang der 80er-Jahre Wisniewski als Todesschützen genannt haben.

Ohne den Namen Verena Becker zu bestätigen, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum: "Es gibt allerdings konkrete Anhaltspunkte, dass einzelne Bundesanwälte, die schon seit Jahren nicht mehr im Dienst sind, davon Kenntnis erlangt haben, und zwar im Rahmen einer umfassenden Unterrichtung über Strukturen der RAF." Die Hinweise auf Wisniewski seien nur als Hintergrundinformation für einen kleinen Kreis gedacht und ausdrücklich nicht vor Gericht verwertbar gewesen. Sollte er am Buback-Mord beteiligt gewesen sein, müsste er eine neue Verurteilung fürchten.AP, dpa

 

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