Patientenverfügungen: Was tun, wenn Schwerstkranke ihren Willen nicht mehr äußern können?
Klare Regeln für Ärzte und Patienten
Gesetzgeber will Unsicherheiten über den Willen Sterbender durch Vorgaben beseitigen.
BERLIN. Im Bundestag wird derzeit parteiübergreifend über Regelungen zu Patientenverfügungen Schwerstkranker und Sterbender nachgedacht. Mit einer Patientenverfügung kann man Regelungen für die Fälle treffen, in denen es nicht mehr möglich ist, selbst Wünsche für eine Behandlung zu äußern.
Die Deutsche-Hospiz-Stiftung hat in diesem Zusammenhang gestern klare und eindeutige gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen gefordert. Der Bundestag müsse möglichst rasch ein praxistaugliches Gesetz vorlegen und verabschieden, sagte der Stiftungsvorsitzende Eugen Brysch in Berlin. Zugleich mahnte er, bei der Formulierung entsprechender Dokumente schon heute bestimmte Regeln zu beachten. Dazu stellte die Stiftung eine Check-Liste mit zwölf Punkten vor, die auch auf ihrer Internetseite einzusehen ist. Die Hospiz-Stiftung geht davon aus, dass bis zu neun Millionen Menschen in Deutschland ein solches Dokument verfasst haben. Allerdings sei der "überwiegende Teil" davon nicht so formuliert, dass sich darauf "alle sicher verlassen können", hieß es.
Patientenverfügungen müssten in schriftlicher Form vorliegen und den Willen des Patienten eindeutig widerspiegeln, betonte Brysch. "Konkrete Festlegungen sind unabdingbar", sagte er und empfahl, "schwammige Formulierungen" wie "Ich will nicht an Schläuchen hängen" unbedingt zu vermeiden. Zudem müsse klar werden, dass sich der Betroffene ausführlich mit der Problematik auseinandergesetzt und sich ausreichend informiert habe. Notwendig sei eine "fachkundige Aufklärung", sagte Brysch. Und schließlich müsse man darauf achten, Patientenverfügungen regelmäßig zu aktualisieren.
Brysch forderte von der Politik außerdem genaue Vorgaben für die Ermittlung des "mutmaßlichen Willens". Dies sei dann wichtig, wenn die Vorgaben der Verfügung nicht auf die aktuelle Situation passten oder einfach keine Verfügung vorläge.
Die Positionen, die derzeit von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien erarbeitet werden, unterscheiden sich insbesondere in Hinblick auf die Reichweite der Patientenverfügungen. Einige befürworten eine uneingeschränkte Gültigkeit (Joachim Stünker, SPD), andere eine Begrenzung auf Krankheiten, die irreversibel tödlich enden (Rene Röspel, SPD), möglicherweise ergänzt durch Wachkoma und schwere Demenz (Wolfgang Bosbach, CDU). Die erste Bundestagsdebatte soll Ende März stattfinden.
Mehr Informationen: www.dhs.de




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