Kirchen: Mediziner dürfen niemals Suizid unterstützen
Berlin. Als der Nationale Ethikrat im Juni 2005 seine Erklärung zum Thema Patientenverfügung veröffentlichte, hieß es, das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehöre "zum Kernbereich der Würde und Freiheit des Menschen". Und deshalb habe jeder Mensch das Recht, "eine medizinische Behandlung zu gestatten oder auch zu verweigern".
Im Nationalen Ethikrat sitzen neben Juristen, Philosophen, Biowissenschaftlern, Humanmedizinern und Politikern auch Theologen. Weil es dort vor allem um sogenannte existenzielle Fragen geht. Die Frage, wann eine Behandlung abgebrochen oder die künstliche Ernährung ausgesetzt werden darf, wenn der Kranke selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, ist eine davon.
Was das Tabu anbetrifft, sind sich die evangelische und die katholische Kirche einig: Ärztlich assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Die Rolle des Arztes sei klar, sagt dazu der Augsburger Weihbischof Anton Losinger: "Er ist der Heiler, nicht der Vollstrecker." Und Hermann Barth, der Kirchenamtspräsident der EKD, spricht mit Blick auf kommerzielle Sterbehilfe-Organisationen wie Exit oder Dignitas von "versucherischen Modellen", denen man entgegentreten müsse.
Aber was ist mit der Grauzone? Wie handelt man im Fall von Alzheimer- und Demenzkranken, die irgendwann eine Patientenverfügung unterschrieben haben? Was ist mit Wachkoma-Patienten?
In diesen Fällen ist die Linie der Katholischen Kirche, die durchaus sieht, dass die moderne Apparatemedizin viele Patienten "über eine gebührliche Zeit" hinaus am Leben erhält, absolut kompromisslos: Für Alzheimer-, Demenz- und Wachkoma-Patienten, so Losinger, komme eine "Nichtbehandlung" nicht in Frage. Erstens wisse man, dass der Schritt von der Gesundheit in die Krankheit hinein das Denken eines Menschen oft sehr stark verändere - "Das sagen uns Ärzte und Pastoraltheologen" -, und Zweitens habe man Fälle erlebt, in denen Menschen aus jahrelangem Wachkoma aufgewacht seien.
"In dubio pro vita" - soll man sich also im Zweifel für das Leben entscheiden? Und wer soll die Entscheidung für oder gegen den Tod verantworten? Hermann Barth plädiert dafür, die Stellung des "Bevollmächtigten" zu stärken. Eines Menschen, "der mit meinen Vorstellungen, mit meinen Überzeugungen und den vor mir geäußerten Erwartungen vertraut ist". Der Stimme dieser Bevollmächtigten, so Barth, müsse dann in den aus Ärzten, Pflegern, Seelsorgern und Angehörigen bestehenden Beratungsgremien ein besonderes Gewicht zukommen. "Nicht, dass man sagt: ,Wofür ist die Mehrheit?'"
Barth legt Wert auf die Feststellung, dass in Sachen Patientenverfügung nicht alle Christen zu denselben Schlussfolgerungen gelangen müssen. Er persönlich stehe zwar auf dem Standpunkt, dass es ethisch vertretbar sei, einem Wachkoma-Patienten mit entsprechender Patientenverfügung, dessen Zustand sich "eine längere Zeit nicht sichtbar verändert" habe, beispielsweise nicht mehr mit Antibiotika zu behandeln, aber es sei das gute Recht anderer, in dieser Situation anders zu handeln.
Barth weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es die evangelische oder diekatholische Kirche ja gar nicht gebe. "Wenn man ,evangelisch' oder ,katholisch' sagt, meint man diejenigen Leitungsgremien, die für die evangelische oder katholische Kirche sprechen. Das schließt aber nicht aus, sondern ein, dass es viele gibt, die sagen: ,Ich habe das mit Interesse gelesen, aber ich persönlich entscheide mich anders.'"



100. Geburtstag
Axel Springer






Branchenbuch Hamburg
Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages




