"Patienten- Verfügungen" sollen rechtlich bindend werden
BERLIN. Der Bundestag wird voraussichtlich im Februar 2007 darüber entscheiden, ob Patientenverfügungen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen juristisch bindend sein sollen. Ärzte müssten dann die Behandlung von nicht mehr urteilsfähigen Schwerstkranken abbrechen, wenn die Patienten dies zuvor schriftlich hinterlegt haben. Derzeit werden von Rechts- und Gesundheitspolitikern aus Regierung und Opposition fraktionsübergreifende Gruppenanträge erarbeitet. Bei der Abstimmung solle der Fraktionszwang aufgehoben werden, so der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen. Der CDU-Rechtspolitiker Wolfgang Bosbach sagte dem Abendblatt, beim Thema Patientenverfügung gebe es "kein richtig oder falsch".



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