Einigung: Neue Regeln für geduldete Ausländer - Minister Schünemann zufrieden
Wer Arbeit hat, darf bleiben
Familien mit Kindern müssen zudem sechs Jahre im Land sein, Einzelpersonen sogar acht Jahre lang.
Hamburg. Dem langen Ringen folgte ein einstimmiger Beschluss. Die Innenminister von Bund und Länder haben sich am Freitag auf ihrer Tagung in Nürnberg auf eine neue Bleiberechtsregelung für die etwa 190 000 geduldeten Flüchtlinge geeinigt. Es sind diejenigen, die kein Asyl erhalten haben, aber auch nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, weil dort vielleicht noch Bürgerkrieg herrscht. Nur in Ausnahmefällen ist es ihnen erlaubt, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle anzunehmen.
Das soll sich nun ändern. Wer mit minderjährigen Kindern seit sechs Jahren oder sonst seit acht Jahren in Deutschland lebt und bis spätestens zum 30. September 2007 einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, bekommt ein Bleiberecht. Diese Regelung gilt von sofort an. Betroffen davon könnten etwa 100 000 Geduldete sein.
"Wir haben gezeigt, dass wir verhandlungsfähig sind, auch wenn es erst gewaltig kracht", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem "guten Ergebnis". Er war zuvor mit einem Kompromiss, den er in der Regierungskoalition mit der SPD ausgehandelt hatte, vor allem bei Beckstein und seinem niedersächsischen Amtskollegen Uwe Schünemann (CDU) in harte Kritik geraten. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die Flüchtlinge zwei Jahre Zeit für die Arbeitssuche haben.
Dieses Vorhaben ist auch noch nicht vom Tisch. Die Regierung will nach Schäubles Worten weiterhin auf der Basis dieser Eckpunkte ein Gesetz erarbeiten und ist sich sicher: "Es wird nicht zum großen Krach kommen." Tatsächlich bewertete auch Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) den Bleiberechtskompromiss der Innenminister als "akzeptabel". Er sei aber nach wie vor der Meinung, es müsse alles dafür getan werden, dass die Tatsache, ob jemand einen Arbeitsplatz findet, nicht die Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht sein dürfe, fügt er hinzu. Vor allem Müntefering hatte auf die Zwei-Jahres-Frist gedrungen.
Folgende Regelungen haben die Innenminister festgelegt:
Der Hamburger Chef der Agentur für Arbeit, Rolf Steil, zeigte sich froh, dass Geduldete jetzt arbeiten können. Bisher sei es nur vereinzelt möglich gewesen, eine Erlaubnis zu erteilen. "Das war ein mühsames Ringen auf allen Seiten", sagte er. Das sei oft nicht nur "menschlich hart" für die Betroffenen, sondern auch nicht im Sinn der Betriebe. "Es gibt eine neue Entwicklung, nämlich ein Interesse der Betriebe an Migranten", sagt Steil. Eine Ausbildung zum Bäcker oder Friseur will kaum noch ein Deutscher machen. Etwa 20 bis 30 geduldete Jugendliche habe es, so Steil, trotz aller Widrigkeiten schon geschafft, eine Ausbildung zu machen.




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