Bundeshauptstadt verklagt Bundesregierung
Verfassungsgericht: Karlsruhe soll über Zuschüsse an das überschuldete Berlin entscheiden. Finanzministerium lehnt jegliche Hilfe ab. Das Urteil wird grundsätzlichen Charakter haben.
Berlin. Mit der Warnung vor einem "Armenhaus Berlin" hat der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit in Karlsruhe Hilfe des Bundes für die finanziell angeschlagene Hauptstadt angemahnt. Vor dem Bundesverfassungsgericht begründete der SPD-Politiker gestern die entsprechende Klage seines Landes mit einer "extremen Haushaltsnotlage", aus der sich die Hauptstadt selbst nicht befreien könne. Für die Bundesregierung lehnte die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks dagegen weitere finanzielle Hilfe ab und führte die Verschuldung Berlins auf zu hohe Ausgaben zurück.
Wowereit bedauerte in seinem leidenschaftlichen Plädoyer vor Gericht, daß es zu keiner Einigung mit dem Bund über die finanzielle Unterstützung der Hauptstadt gekommen ist. Deshalb sei dem Berliner Senat nichts anderes übriggeblieben, als nach Karlsruhe zu gehen. Die Normenkontrollklage zielt darauf ab, den Bund zur Zahlung sogenannter Ergänzungszuweisungen zu verpflichten. Wowereit beklagte, daß die Schulden der Stadt trotz erheblicher Sparanstrengungen auf mehr als 60 Milliarden und die jährlichen Zinszahlungen auf fast 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Er habe selbst gegen erhebliche Widerstände dafür gesorgt, daß sich Berlin von der früheren Subventionsmentalität verabschiedet habe. So seien die Ausgaben radikal gekürzt und Tausende Stellen im öffentlichen Dienst abgebaut worden. Doch trage Berlin schwer an den Folgen der deutschen Teilung, in deren Folge Wirtschaftsbetriebe die Stadt verlassen hätten. Berlin verlange nur Hilfe zum Schuldenabbau.
Staatssekretärin Hendricks vom Bundesfinanzministerium forderte dagegen, die Klage Berlins abzuweisen. Die SPD-Politikerin bestritt nicht, daß die Hauptstadt finanzielle Probleme habe. Doch gebe es im Bundeshaushalt keine Luft mehr, um die Zinszahlungen zu übernehmen. Im Vergleich zu früher, als etwa dem Saarland und Bremen noch Sondermittel zum Ausgleich ihrer Haushaltsnotlage gezahlt wurden, sei die Lage dramatisch verändert. Der Bund sei an die Grenze der Selbstgefährdung gegangen und überschreite wie auch sechs Bundesländer die verfassungsrechtliche Haushaltsgrenze. Die Bundesregierung sei sicher, daß ein Anspruch Berlins auf weitere Hilfe nicht bestehe.
Verfassungsrichter hingegen zeigten Verständnis für die Lage Berlins und halten eine Neuordnung der gesamten Finanzverteilung für möglich. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sagte: "Das ist nicht nur eine Sache zwischen Berlin und dem Bund, sondern eine Sache der Republik." Auch Richterin Lerke Osterloh machte klar, daß es nicht nur um die Nöte der Hauptstadt, sondern um ein Verteilungsproblem gehe.



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