Geplatzter Deal voll strafbar
Drogenhandel
KARLSRUHE. Auch ein geplatztes Rauschgiftgeschäft gilt als Drogenhandel und bleibt damit voll strafbar. Das hat der große Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden. Danach betreibt auch derjenige Handel mit Betäubungsmitteln, der Rauschgift gewinnbringend weiterverkaufen möchte, mit dem Lieferanten aber nicht handelseinig wird (Az.: Bundesgerichtshof GSSt 1/05).



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