Wenn die Uhren falsch gehen . . .
Bundestagswahl: Die Dresdner Nachwahl
Mors certa, hora incerta, sagen die Lateiner und meinen damit, daß der Tod gewiß, seine Stunde aber ungewiß sei. Wir wissen alle, daß wir sterben müssen, was wir aber nicht wissen, ist, wann es soweit ist. Hier soll nicht von der gnädig ungnädigen Wirkung der sich nach oben verdickenden Alterspyramide die Rede sein, sondern vom plötzlichen Tod der NPD-Kandidatin in Sachsen, die für den Wahlkreis 160, Dresden 1 kandidierte und die dadurch die ganze Bundestagswahl durcheinanderbringt, weil in Dresden jetzt erst am 2. Oktober gewählt werden kann.
Wir Küchenlateiner haben in der Schule mors certa, hora incerta, falsch natürlich, aber für das Dresdner Wahlchaos goldrichtig übersetzt: Todsicher geht meine Uhr falsch! Dresdens Wahluhr wird todsicher falsch gehen. Da wir in Deutschland freie, geheime Wahlen mit einer Mixtur aus Personenmehrheitswahlrecht und Proportional-Wahlrecht haben (mit der Erststimme wählen wir den direkten Kandidaten, mit der Zweitstimme das Sitzverhältnis im Bundestag), verletzt die Dresdner Nachwahl gleich mehrere Wahlvorschriften. Ist es noch geheim, wenn die Dresdner wissen, was alle anderen 14 Tage zuvor gewählt haben? Und ist es noch gleich, wenn die Dresdner, anders als alle anderen bei dem diffizilen Wahlergebnis im Bund, Zünglein an der Waage spielen können?
Dürrenmatts Satz, daß eine Geschichte erst zu Ende erzählt ist, wenn sie ihre schlimmstmögliche Wendung genommen hat, könnte makabre Wahlwahrheit werden. Wenn die Dresdner Nachwähler die Wahl bei einem bundesweiten Patt zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Rot-Grün (zum Beispiel durch ein Überhangmandat) im Wissen des Bundestagsergebnisses beeinflussen können, würden da nicht alle Tricks bei den Parteien (bis zum Stimmenkauf, den man ja sehr verfeinern kann) auf die armen Dresdner niederprasseln? Sie wären gleicher als alle anderen. Nun mal ein Gedankenspiel, eine Lösung?
Was wäre gewesen (hora incerta), wenn die NPD-Kandidatin am Morgen nach der Wahl oder am Wahlabend nach 18 Uhr gestorben wäre? Dann wäre ein Nachrückkandidat im Falle eines hinreichenden Ergebnisses statt der Toten in den Bundestag eingezogen, und keiner (außer ihren Hinterbliebenen) hätte geklagt. Und warum kann man das nicht jetzt genauso machen? Dem alles entscheidenden Verhältniswahlrecht durch Zweitstimme täte das nicht den geringsten Abbruch. Aber leider bin ich kein Jurist, todsicher nicht.



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