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Deutschland

Seilbahngesetz für Berlin . . .

. . . und andere Kuriositäten - Behörden-Serie

Hamburg. Na bitte, geht doch! Abendblatt-Leser Horst Rösler berichtet, dass er zu den Glücklichen gehört, gegenüber denen sich eine Behörde für entstandenen Unsinn entschuldigt hatte.

  • Der Hamburger hatte 1997 seinen Personalausweis verloren und beantragte beim Ortsamt Barmbek-Uhlenhorst einen neuen. Als er ihn abholen wollte, rückte ihn der Sachbearbeiter aber nicht heraus. Grund: Rösler hatte keinen Pass dabei. Rösler musste ohne sein Dokument wieder gehen.

    Zornig schrieb er deshalb an das Amt: "Die Vorlage des Reisepasses konnte nur den Zweck haben, meine Identität nachzuweisen." Er habe seine Identität, schrieb er weiter, "jedoch durch mein physisches Erscheinen und meinen Personalausweis, der dem zuständigen Sachbearbeiter vorlag", nachgewiesen. Ferner verfügte das Ortsamt über Führerschein und Jahreskarte des HVV - beide mit Lichtbild - sowie Scheckkarte, Kreditkarte und Kontoauszüge: vergebens.

    Drei Wochen später antwortete dann ein Mitarbeiter des Amtes. Er schrieb: "Der zu dieser Zeit mit der Ausweisausgabe betraute Mitarbeiter hat falsch gehandelt. Mir bleibt Ihnen gegenüber nur, mich für die Fehlleistung in aller Form zu entschuldigen." Um den Ausweis abzuholen, müsse er auch nicht in der Schlange warten. "Sie werden auch außerhalb der Sprechzeiten bedient."

  • Simon Schäfer wiederum ist sauer auf die Bundeswehr. Der 19-jährige Hamburger wurde am 23. September gemustert. Bis heute weiß er jedoch nicht, ob er tauglich ist oder nicht. "Dutzende Anrufe haben nichts genützt", schimpft er. Die Truppe lässt ihn zappeln. Sein Problem: "Solange ich keine Gewissheit habe, will mir keine Firma eine Lehrstelle geben." Auch Verweigerung würde nicht helfen. Laut Bundeswehr muss er auf die Antwort, ob die Verweigerung akzeptiert wird, mehr als sechs Wochen warten.

  • "Die Einwendungen können nur darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen zur Auflösung nicht vorliegen." Diesen Satz aus der Verwaltungskorrespondenz im Kreis Winsen versteht selbst Landrat Axel Gedaschko nicht mehr. Deshalb hat der Mann im Sinn der Bürger gehandelt. Er schickt die Behördenmitarbeiter seit kurzem zur Schulung. Dort lernen sie, wie man Bescheide und amtliche Briefe zwar rechtlich einwandfrei, aber auch für den Bürger verständlich verfasst. Bravo!

  • Einen solchen Kurs sollten nach Meinung von Abendblatt-Leser Reiner Matzen auch die Beamten der Stadt Flensburg belegen. Denn dort, so schreibt er, heißt es in der Hauptsatzung der Stadt: "Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident wird im Falle ihrer oder seiner Verhinderung von der ersten Stellvertreterin oder dem ersten Stellvertreter, ist auch diese oder dieser verhindert, von der zweiten Stellvertreterin oder dem zweiten Stellvertreter vertreten." Matzen: "Wer hätte das gedacht?"

  • Das Wiehern jenes Amtsschimmels, der in Brüssel die EU-Richtlinie 2000/9/EG ersann, muss vom Nordkap bis nach Gibraltar zu hören gewesen sein. Denn diese Richtlinie schreibt vor: Der Betrieb und die Sicherheit von Seilbahnen, Ski- und Schleppliften muss geregelt werden - egal, ob es vor Ort überhaupt eine solche Anlage gibt! Und so kommt es, dass es seit 9. Dezember ein Seilbahngesetz für Berlin gibt. Dort gibt es natürlich keine Seilbahn. Aber, so versichert Senatssprecher Michael Donnermeyer, hätte Berlin nicht gehandelt, hätte die EU ein Strafgeld von 791 000 Euro ausgesprochen - und überhaupt: "In Berlin ist alles möglich", so Donnermeyer. Vielleicht auch eine Seilbahn vom Prenzlauer Berg (91 Meter) nach Kreuzberg (66 Meter) . . .

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