Montag, 28. Mai 2012, 04:30

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Trauer
  • Rechner
  • Ticket kaufen

Deutschland

Sie haben keinen Führerschein? Beweisen Sie es!

Behörden-Irrsinn Teil 3: Belegen, was es nicht gibt, Gehölzpläne für Carports und Neues vom Sägemehl.

Hamburg. Der Vorschriften-Hunger deutscher Bürokraten ist einfach nicht zu stillen. Gestern wurde bekannt: Seit Beginn der neuen Legislaturperiode im Oktober 2002 wurden 16 neue Gesetze und 147 Verordnungen verabschiedet. Außer Kraft gesetzt wurden jedoch nur 13 Gesetze und 98 Verordnungen. Der deutsche Bürokratie-Dschungel wuchert also weiter zu - und kaum einer blickt noch durch. Beispiele von Abendblatt-Lesern belegen es:

  • Bernd Späth muss derzeit eine alte Schulfreundin trösten. Denn die, berichtet Späth, ist völlig verzweifelt, weil sie nicht weiß, wie sie dem Finanzamt Fürstenfeldbruck nachweisen soll, dass sie keinen Führerschein besitzt. Hintergrund: Der Ehemann besitzt einen Firmenwagen und muss jetzt belegen, dass der Wagen nicht von der Ehefrau benutzt wird. Späth: "Meine Bekannte hatte noch nie im Leben einen Führerschein."

  • Roger Keller kämpft mit ähnlichem Behörden-Quark. Der Mann ist gerade 60 Jahre alt geworden und hat jahrzehntelang in die Renten-Versicherung eingezahlt. Dennoch möchte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nun von ihm wissen, ob er überhaupt geboren ist. Sein Rentenantrag kann nämlich nur nach "Übersendung eines Geburtsnachweises" bearbeitet werden.

  • Albrecht Paulini lernte, dass nichts gilt, was nicht schriftlich festgehalten ist. "Es geht um die Abbuchung der Grundsteuer von meinem Konto. Die Kontoverbindung hatte sich geändert", berichtet er. "Ich versuchte es beim Finanzamt telefonisch und per E-Mail." Ein Fehler: So etwas geht nur "schriftlich", hieß es.

  • Jürgen Hentschel hätte gerne einen Carport auf seinem Grundstück. "Er besteht aus sechs Kanthölzern und einem Aluminiumdach." Größe: Fünf mal drei Meter. Mit solch einem Antrag konnte die Behörde nichts anfangen. Sie begehrte Unterlagen in dreifacher Ausfertigung, einen Gehölzplan und eine Begründung, warum er keine Feuerschutzmauer errichtet. Am Ende bekam er noch Info-Material: über das Wohnungsbauerleichterungsgesetz. Zudem erfuhr er: In anderen Bundesländern ist ein Carport lediglich anzeigenpflichtig. Hentschel: "Es ist einfach unglaublich."

  • Das dache sich auch die gebürtige Finnin Kaarina Dehls, als sie Ende Oktober eine Sondermarke auf einen Brief kleben wollte. "Der Postangestellte hielt mir eine Standpauke", berichtet Dehls. "Ich müsse doch wissen, dass am Monatsende keine Sondermarken verkauft werden." Die Begründung dafür lautete: Zu viel zu tun! Frau Dehls wundert das: "Es waren vier Leute hinter mir, und zwei von drei Schaltern waren besetzt." Egal: Sie musste mit einer gewöhnlichen Briefmarke vorlieb nehmen.

  • Keinen Schritt weiter ist man dafür in der Causa "Sägespäne" in der Fischbeker Heide (das Abendblatt berichtete): Andre Schepanski, sportlicher Leiter der LG Hausbruch-Neugraben-Fischbek, hat noch einmal mit der Umweltbehörde telefoniert. Dort fand ein Gespräch zum Sägespäne-Fall statt. Die Behörde zeigt jedoch kein Erbarmen und teilte ihm mit: Der nächste Winterlauf am 30. November bleibt verboten. Grund: Richtungspfeile aus Tierstreu wurden nicht auseinander geharkt.

    Schepanski will es jetzt darauf ankommen lassen: "Wir werden trotzdem am 30. November um 7.30 Uhr starten. Mal schauen, was passiert." Die zuständige Mitarbeiterin habe ihm dafür angedroht, den Justizweg einzuschlagen. Möglicherweise verhütet dies noch das Eingreifen des Harburger CDU-Politikers Karl-Heinz Ehlers. Der hatte einen Protestbrief an Umweltsenator Peter Rehaag verfasst: "Bitte nehmen Sie sich der Sache an!"

  •  

    Artikel versenden

    Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus