Berlin. Der inhaftierte ehemalige DDR-Staatschef Egon Krenz muss nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts die Hoffnung auf eine vorzeitige Haftentlassung vorerst begraben. Das Gericht hat eine Beschwerde von Krenz unter Hinweis auf die Schwere seiner Schuld abgewiesen. Krenz sitzt seit Januar 2000 wegen der Mitverantwortung für den Tod von vier DDR-Flüchtlingen an der Mauer sechseinhalb Jahren Gefängnis ab.













