Die Rechtslage ist unübersichtlich
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli dieses Jahres das Rauchverbot für kleine Kneipen gekippt, da Eckkneipen den in einigen Ländergesetzen...
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli dieses Jahres das Rauchverbot für kleine Kneipen gekippt, da Eckkneipen den in einigen Ländergesetzen erlaubten abgetrennten Raucherraum nicht anbieten könnten - und somit benachteiligt würden. Lediglich strikte Rauchverbote ohne Ausnahmen seien verfassungsgemäß, da dann kein Wirt gegenüber einem Konkurrenten mit größeren Räumlichkeiten das Nachsehen habe.
Seitdem rangen die Ministerpräsidenten um eine möglichst einheitliche Linie. Doch das von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) angestrebte strikte bundeseinheitliche Rauchverbot ist praktisch vom Tisch. Die unionsgeführten Länder boykottierten eine Konferenz zu dem Thema und kündigten an, zunächst an ihren Gesetzen festzuhalten. Die Regelungen reichen von einem sehr liberalen Gesetz im Saarland bis zu den strikten verfassungskonformen Bestimmungen in Bayern, wo das Rauchen in Gaststätten bisher prinzipiell untersagt ist. Genau das aber soll sich wieder ändern, wie der neue Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nach den Verlusten seiner Partei bei der Landtagswahl versprach.
Grundsätzlich stehen die Bundesländer - auch Hamburg - vor der Frage, ob sie ein konsequentes Rauchverbot einführen, bei dem auch die erlaubten separaten Raucherräume wieder abgerissen werden müssten, oder ob sie die bisherige Regelung beibehalten - samt der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausnahmen für die kleinen Kneipen.



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