So ist die Rechtslage in Hamburg
In Hamburg und anderen Ländern galt seit 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz, wonach in Gaststätten nur geraucht werden darf, wenn es einen separaten...
In Hamburg und anderen Ländern galt seit 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz, wonach in Gaststätten nur geraucht werden darf, wenn es einen separaten Raucherraum gibt. Dieses Gesetz wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts indirekt wieder gekippt, da es Kleingastronomen benachteilige. Seitdem darf auch in Hamburg in Kneipen, die nicht größer sind als 75 Quadratmeter, wieder geraucht werden. Allerdings könnte ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen verhängt werden. Bisher ist unklar, ob CDU und GAL sich dazu entscheiden.



100. Geburtstag
Axel Springer





Branchenbuch Hamburg
Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages




