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Deutschland

Forschung: Heute entscheidet der Bundestag über das Stammzellgesetz

So stimmen die Hamburger ab

Im Abendblatt begründen die vierzehn Abgeordneten aus der Hansestadt ihre Entscheidung.

Hamburg. Heute befasst sich der Bundestag erneut mit dem Stammzellgesetz. Die 612 Abgeordneten werden frei vom Fraktionszwang nur ihrem Gewissen folgend entscheiden. Zur Auswahl stehen ihnen vier Anträge, in allen geht es um den "Stichtag". Die sogenannte Stichtagsregelung schreibt fest, dass deutsche Forscher im In- und Ausland nur mit menschlichen embryonalen Stammzellen arbeiten dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland hergestellt worden sind. Die 14 Hamburger Abgeordneten haben ihre Entscheidung schon getroffen - und begründen sie exklusiv im Abendblatt.

Die vier Anträge in Kürze:

Vollständiges Verbot: Eine Gruppe von 52 Unionspolitikern um Hubert Hüppe (CDU) hat einen Gesetzentwurf (16/7983) eingebracht, der ein vollständiges Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen vorsieht. Die Tötung menschlicher Embryonen verstoße gegen die Menschenwürde.

Vollständige Freigabe: Für die Abschaffung der Stichtagsregelung sowie der Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler, die im Ausland mit nach 2002 hergestellten Stammzellen forschen, spricht sich der Antrag (16/7982) von Ulrike Flach (FDP) und weiteren 93 Abgeordneten aus. Ihnen gehören insbesondere FDP-Politiker, aber auch Linksfraktionschef Gregor Gysi und SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann an.

Stichtagverschiebung: Die größte Gruppe (185 Abgeordnete) setzt sich für eine einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 ein. Unterstützt wird dieser Antrag (16/7981), eine Initiative von Rene Röspel (SPD) und Ilse Aigner (CSU), auch von Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Keine Änderung: Den derzeit geltenden Stichtag beibehalten wollen 149 Abgeordnete, darunter Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Führungsriege der Grünen (16/7984). Damit auch ihr Anliegen berücksichtigt wird, hat ein Teil der Unterstützer neben dem Antrag auf Beibehaltung der Stichtagsregelung eine Gesetzesvorlage (16/7985) eingereicht, die klarstellt, dass die Regelung nur Forscher im Inland betrifft.

Über alle Anträge wird einzeln und namentlich abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt in der Reihenfolge: völliges Verbot, vollstän-dige Freigabe, Stichtagverschiebung, Antrag zur Beibehaltung und dann der Gesetzentwurf zur Regelung für Forscher im Inland. Erreicht einer der Gesetzentwürfe die einfache Mehrheit, wird über die folgenden nicht mehr abgestimmt.AFP/ang

 

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