Minister Jung würde Abschussbefehl geben
MÜNCHEN. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat heftige Kritik mit der Äußerung ausgelöst, er würde ein für einen Terroranschlag entführtes Verkehrsflugzeug notfalls auch ohne Rechtsgrundlage abschießen lassen. "Ich wünsche mir eine verfassungsrechtliche Klarstellung. Aber da gibt es noch keinen Konsens in der Koalition", sagte Jung dem Magazin "Focus". "Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen."
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sprach in der "Frankfurter Rundschau" von einem verheerenden Signal an die Rechtsgemeinschaft. "Der Minister kalkuliert offen mit einem Verfassungsbruch." Der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Eine verfassungsrechtliche Klarstellung zum Abschuss unschuldiger Menschen kann es nicht geben, weil Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes universelle Gültigkeit haben."
FDP-Fraktionsvize Birgit Homburger nannte Jungs Äußerungen inakzeptabel. "Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Grundrechte unschuldiger Passagiere einen Abschuss nicht zulassen." Der Minister könne sich deshalb nicht auf einen übergesetzlichen Notstand berufen. Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) kritisierte in Düsseldorf: "Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Minister offen erklärt, er werde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts missachten und ein Verbrechen anordnen, wenn er es für richtig hält." Hirsch hatte vor dem Verfassungsgericht gegen das frühere Luftsicherheitsgesetz geklagt, das im Extremfall den Abschuss einer Passagiermaschine erlaubt hätte. 2006 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz.



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