MÜNCHEN. Auch unverheiratete Frauen können künftig die Kosten für eine künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof und korrigierte damit die bisherige Rechtsprechung (Az.: III r 47/05).

Die Richter gaben einer unverheirateten Frau recht, die 1999 umgerechnet etwa 12 000 Euro für eine künstliche Befruchtung mit dem Samen ihres langjährigen Lebensgefährten gezahlt und diese als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht hatte.

Die Wendung in der Rechtsprechung begründeten die Richter damit, dass Unfruchtbarkeit unabhängig vom Familienstand eine Krankheit sei. Eine künstliche Befruchtung mache sie erträglicher.dpa