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Deutschland

Modell: Die CDU will höhere Förderungen zahlen und setzt auf betriebliche Bündnisse

Union: Mitarbeiter sollen Firmenanteile kaufen

Nach der SPD hat die Union ihre Ideen für die Mitarbeiterbeteiligung vorgestellt.

BERLIN. Nach der SPD hat nun auch die Union ein Konzept für eine stärkere Arbeitnehmerbeteiligung an Unternehmen vorgelegt. Was die beiden Vorschläge verbindet und was sie unterscheidet:

  • Beteiligung: In Deutschland ist die Mitarbeiterbeteiligung am Erfolg oder Kapital ihres Unternehmens unterentwickelt. Lediglich 19 Prozent aller Betriebe mit 200 und mehr Mitarbeitern bieten eine Teilhabe am positiven Betriebsergebnis an, 10 Prozent am Kapital. In Frankreich liegen die Sätze bei 82 und 22 Prozent. Union und SPD sind sich einig, dass die Arbeitnehmer einen fairen Anteil am Erfolg der Wirtschaft erhalten müssen.

  • Voraussetzung: Grundlage muss eine entsprechende Vereinbarung auf Betriebsebene oder durch Tarifvertrag sein. Die Union ist gegen staatlichen Zwang.

  • Förderung: Die staatliche Unterstützung fällt nach dem SPD-Modell eher gering aus. Die Höchstförderung bei der Arbeitnehmersparzulage soll von 72 auf 80 Euro erhöht werden. Zudem soll das Gewähren von Kapitalbeteiligungen nur für die ersten 240 Euro im Jahr steuerfrei gestellt werden. Das Konzept der Union sieht vor, dass Mitarbeiter bis zu 1000 Euro im Jahr steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung an Unternehmen bekommen können. 500 Euro davon, die zusätzlich zum Tariflohn gezahlt werden, sollen frei von Steuern und Sozialabgaben sein. Zudem können Beschäftigte noch einmal eine Beteiligung von 500 Euro erwerben, für die sie zwar Sozialabgaben zahlen müssen, aber Steuern erst beim Verkauf der Beteiligung.

  • Kosten: Die Union beziffert die Kosten ihres Modells auf 920 Millionen Euro, die SPD die ihres Konzepts auf 210 Millionen Euro.

  • Insolvenz: Um zu vermeiden, dass die Unternehmensanteile bei einer Insolvenz verloren gehen, hat die SPD den "Deutschlandfonds" erfunden. Die Einlagen der Arbeitnehmer werden dort gesammelt und verwaltet. Der Fonds, der den Unternehmen die Beträge zur Verfügung stellt, kann nicht pleitegehen. Die Union setzt auf eine Vereinbarung zur Insolvenzsicherung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

  • Mitnahme: Das SPD-Modell sichert eine einfache Mitnahme der Beteiligung bei Betriebswechsel. Beim Unions-Modell müssten GmbH-Anteile aufgelöst werden. Um kleinere Betriebe zu entlasten, sieht die Union Fonds auf regionaler und Branchenebene vor.dpa, HA

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