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Deutschland

Sicherheit: Was der Innenminister plant

Hamburg. Als der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die neuen Sicherheitsgesetze erarbeitete, sprachen seine Kritiker etwas spöttisch vom "Otto"-Katalog - in Anlehnung an das Warenangebot eines großen Versandhauses. Noch immer geht das Gerücht, Schily sei quasi über die Flure seines Ministeriums gelaufen und hätte laut gerufen: "Wer braucht noch was?" Nie war die Gelegenheit und Stimmung in der Bevölkerung günstiger für Gesetzesverschärfungen als damals.

Schilys Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) ruft vielleicht nicht ganz so laut, aber auch er ist ein akribischer Bastler in Sachen Sicherheitsarchitektur. Beharrlich setzt er Schritt für Schritt um, was er für nötig hält und wofür Schily viel Vorarbeit geleistet hat.

Vernetzung von Daten, enge Zusammenarbeit von Behörden, bessere Befugnisse für die Polizei, Aufweichung der Trennung von innerer Sicherheit (Polizei) und äußerer Sicherheit (Bundeswehr) - bis Mitte des Jahres will Schäuble seinen Plan in "Leitlinien für die innere Sicherheit" vorlegen.

Seine Grundeinstellung wird deutlich in einigen Sätzen aus einer Rede, die er im vergangenen Dezember bei der Bundesakademie für Sicherheitspolitik gehalten hat. "Wir müssen aber in der Lage sein, hergebrachte Strukturen immer wieder auf ihre Aktualität und Effizienz hin zu überprüfen", sagte er. "Es geht hier nicht um Denkmalpflege, um im Bild der Architektur zu bleiben, sondern um Flexibilität und Anpassungsfähigkeit eines Netzes." Dazu hat er einiges geplant:

  • Luftsicherheitsgesetz: Das Bundesverfassungsgericht kippte im Februar 2006 das Gesetz, das im Notfall den Abschuss entführter Passagiermaschinen durch die Bundeswehr vorsah. Die Begründung: Man dürfe nicht das Leben der Passagiere gegen das der möglichen Anschlagsopfer abwägen, und für den Einsatz der Bundeswehr sei eine Grundgesetzänderung nötig. Die strebt Schäuble jetzt an, indem er einen "Quasi-Verteidigungsfall" schafft, bei dem die Streitkräfte eingesetzt werden dürfen. "Die Polizei kann es nicht, die Bundeswehr darf es nicht", sagt er. Schäuble erzählt dazu gern eine Geschichte. Als er 1985 Kanzleramtsminister war, sollte für den Weltwirtschaftsgipfel in Bonn der Luftraum gesperrt werden. "Und wenn sich einer nicht daran hält", fragte er. Die Antwort: "Dann bekommt er ein Bußgeld."

  • Online-Durchsuchungen:

    Geht es nach den Plänen von Schäuble, soll sich der Staat mittels eines "Bundestrojaners" in Rechner einschleichen und Festplatten ausforschen. Die Fahnder können dann quasi dabei sein, wenn Anleitungen zum Bombenbau heruntergeladen werden. Später gibt es laut Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamts (BKA), kaum noch eine Zugriffsmöglichkeit, denn die Täter würden die Daten auf angemietete Speicherplätze irgendwo in den Tiefen des Internets verstecken. Auch dafür muss das Grundgesetz geändert werden, weil mit einem Zugriff auf den Computer der geschützte Wohnbereich verletzt würde.

  • Lauschangriff: Im März 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Großen Lauschangriff, das Abhören von Wohnungen, in Teilen für verfassungswidrig. Seitdem müssen die Fahnder abschalten, sobald das Gespräch privat wird. Schäuble möchte das umgehen, indem das Abhörband weiterläuft, aber ein Richter entscheidet, was verwendet werden darf.

  • Mautdaten: 300 Mautbrücken registrieren eigentlich nur, ob die Lastwagenfahrer auch auf den Autobahnen ihre Gebühren zahlen. Geht es nach Schäuble sollen sie auch die Pkw-Daten erfassen, damit sie notfalls bei der Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden können.

  • Fingerabdrücke: Von November an wird in den neuen Reisepässen nicht nur ein biometrisches Foto, sondern auch ein Fingerabdruck gespeichert. Eine Kopie von Foto und Fingerabdruck werden beim Passamt hinterlegt. Das geschieht mit den Bilder auch schon jetzt. Die Polizei darf sie für bestimmte Fahndungen oder Bildabgleiche einsehen. Künftig soll dies nach Schäubles Willen der Polizei online möglich sein. Opposition, SPD und Datenschützer fürchten eine zentrale Datei, in der die Daten aller Passinhaber abrufbar wären.

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