Sicherheit: Was der Innenminister plant
Hamburg. Als der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die neuen Sicherheitsgesetze erarbeitete, sprachen seine Kritiker etwas spöttisch vom "Otto"-Katalog - in Anlehnung an das Warenangebot eines großen Versandhauses. Noch immer geht das Gerücht, Schily sei quasi über die Flure seines Ministeriums gelaufen und hätte laut gerufen: "Wer braucht noch was?" Nie war die Gelegenheit und Stimmung in der Bevölkerung günstiger für Gesetzesverschärfungen als damals.
Schilys Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) ruft vielleicht nicht ganz so laut, aber auch er ist ein akribischer Bastler in Sachen Sicherheitsarchitektur. Beharrlich setzt er Schritt für Schritt um, was er für nötig hält und wofür Schily viel Vorarbeit geleistet hat.
Vernetzung von Daten, enge Zusammenarbeit von Behörden, bessere Befugnisse für die Polizei, Aufweichung der Trennung von innerer Sicherheit (Polizei) und äußerer Sicherheit (Bundeswehr) - bis Mitte des Jahres will Schäuble seinen Plan in "Leitlinien für die innere Sicherheit" vorlegen.
Seine Grundeinstellung wird deutlich in einigen Sätzen aus einer Rede, die er im vergangenen Dezember bei der Bundesakademie für Sicherheitspolitik gehalten hat. "Wir müssen aber in der Lage sein, hergebrachte Strukturen immer wieder auf ihre Aktualität und Effizienz hin zu überprüfen", sagte er. "Es geht hier nicht um Denkmalpflege, um im Bild der Architektur zu bleiben, sondern um Flexibilität und Anpassungsfähigkeit eines Netzes." Dazu hat er einiges geplant:
Geht es nach den Plänen von Schäuble, soll sich der Staat mittels eines "Bundestrojaners" in Rechner einschleichen und Festplatten ausforschen. Die Fahnder können dann quasi dabei sein, wenn Anleitungen zum Bombenbau heruntergeladen werden. Später gibt es laut Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamts (BKA), kaum noch eine Zugriffsmöglichkeit, denn die Täter würden die Daten auf angemietete Speicherplätze irgendwo in den Tiefen des Internets verstecken. Auch dafür muss das Grundgesetz geändert werden, weil mit einem Zugriff auf den Computer der geschützte Wohnbereich verletzt würde.



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