Schäubles Pläne zur Terrorabwehr
Spagat des Rechtsstaats
Kommentar
Sicherheitspolitiker bewegen sich in einem brisanten Spannungsfeld. Sie sollen für den Schutz der Bürger sorgen, ohne dass diese es merken. Sie sollen diejenigen, die die Freiheit der Bürger bedrohen, in Schach halten, ohne aber die Freiheit aller anderen einzuschränken. Das klingt nicht nur unmöglich. Das ist es auch. Deswegen kann es nur darum gehen, ein für alle erträgliches Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden.
Dieses ändert sich in dem Maß, in dem sich Gesellschaften verändern und entwickeln. Die Lücken und Schwächen bei der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung aufzuspüren und möglichst zu schließen ist natürlich die Aufgabe eines Bundesinnenministers. Dann hört es sich manchmal auch so an, als rüttle er an Grundfesten.
Die Unschuldsvermutung, nach der ein Verdächtiger bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gelten muss, ist eine dieser Grundfesten. Doch wenn es um die Gefahrenabwehr geht, wackelt sie längst. Sogenannte Gefährder, Verdächtige, denen man in Deutschland Terroranschläge zutraut, können bereits ohne rechtskräftiges Urteil abgeschoben werden. Auch Hooligans werden festgehalten - noch bevor sie randalieren. Zum Schutz aller anderen Bürger. Nur darauf hat Schäuble zu Recht hingewiesen.
Vor Gericht aber wird die Unschuldsvermutung weiter bis zur Verurteilung gelten. Daran wird niemand etwas ändern wollen. Auch nicht Minister Schäuble. Die Parlamentarier sollten sich jetzt lieber sachlich mit seinen zahlreichen Vorschlägen zur Sicherheitsarchitektur auseinandersetzen - statt eine übertrieben aufgeregte Diskussion über die Unschuldsvermutung zu führen.



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