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Deutschland

Berlin: Neuer Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer bis Juni

HAMBURG. Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass es bereits in vier bis sechs Wochen neue Bußgeldvorschriften für Lkw-Fahrer geben wird. Die Regierung hatte es bisher, wie berichtet, nicht geschafft, die Bußgeldvorschriften zusammen mit der neuen europäischen Lenk- und Ruhezeitverordnung in nationales Recht umzusetzen. Seit dem 11. April gibt es deswegen eine Gesetzeslücke, sodass Verstöße der Fahrer nicht geahndet werden können. Damit wird es nach Auffassung des Verkehrsministeriums jedoch spätestens Anfang Juni, wenn das neue Gesetz den Bundesrat passiert hat, wieder vorbei sein. Diese Auffassung vertrat die Ministeriumssprecherin Alexandra Dittmann gestern gegenüber dem Abendblatt.

Regierung wehrt sich

Die Verzögerungen in der Umsetzung der europäischen Verordnung zu neuen Bußgeldvorschriften erklärte sie mit "vereinzelten Änderungswünschen aus dem Bundesrat". Das habe dazu geführt, dass diese "Übergangsfrist von vier bis sechs Wochen" entstanden sei.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Itzehoe gilt die Gesetzeslücke aber nicht nur für diese Zeit, sondern betrifft auch rückwirkend noch offene Bußgeldbescheide, die bis zu vier Jahre zurückliegen können. Da es keine wirksame Verordnung mehr gibt, sprach der Richter mit Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Fahrer frei, der Mitte 2006 gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte.

Von dieser Rechtsauffassung wurde das Ministerium offenbar überrascht, denn dort herrscht die Meinung, dass sich die Rechtslücke nur auf die vier bis sechs Wochen vom 11. April bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes bezieht.

500 Millionen Euro Verlust?

Die Hamburger Rechtsanwältin Daniela Mielchen rechnet hingegen mit Verlusten bei Bußgeldbescheiden von bis zu 500 Millionen Euro. Diese Summe konnte die Sprecherin des Verkehrsministeriums allerdings nicht nachvollziehen. Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr verhänge pro Jahr nur elf Millionen Euro Bußgelder. Darin eingerechnet seien aber nicht die Bußgelder aus den Polizeikontrollen und die Betriebsprüfungen der Gewerbeaufsichts- und Landesämter, so die Anwältin. Allein eine Prüfung könnte Bußgelder in Millionenhöhe nach sich ziehen.

Alexandra Dittman wies darauf hin, dass dennoch kein rechtsfreier Raum entstanden sei. Die Ruhe- und Lenkzeiten, die unter anderem vorschreiben, dass die Fahrer höchstens 56 (bisher 74) Stunden pro Woche fahren dürfen, würden weiterhin kontrolliert - aber nicht mit Bußgeld belegt. Ämter im Hamburg bearbeiten die Bescheide nicht mehr.mai

 

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