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Deutschland

Reform: Koalition will das Investitionsklima verbessern

Firmen-Steuern sollen sinken

Weniger Körperschaftssteuer und Entlastungen für Mittelständler. 2008 soll alles Gesetz sein.

Berlin. Die Weichen für die Reform der Unternehmenssteuern sind gestellt. Das Bundeskabinett billigte gestern den Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück. Mit diesemwurde ein neben der Gesundheitsreform weiteres wichtiges Reformvorhaben der Großen Koalition auf den Weg gebracht. Nach Schätzungen des Finanzministeriums wird das Unternehmenssteuer-Aufkommen nach einem kurzzeitigen Rückgang 2010 wieder deutlich steigen. Für 2007 sind die Einnahmen aus Unternehmenssteuern auf 58,3 Milliarden Euro veranschlagt, 2010 sollen sie auf 65,8 Milliarden steigen, 2012 auf 75 Milliarden. Steinbrück verwies unter anderem darauf, dass die Unternehmen derzeit nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung etwa 100 Milliarden Euro "legal" am Fiskus vorbeischleusen könnten.

Der Minister zeigte sich überzeugt, dass der Staat mit der Reform seine finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewinnt, ohne sich dabei "ins Koma" zu sparen. Der Entwurf senkt die Unternehmenssteuern von jetzt 38,7 auf 29,8 Prozent. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Kernpunkte:

KAPITALGESELLSCHAFTEN: Einbehaltene Gewinne von Aktiengesellschaften und GmbHs werden mit insgesamt 29,83 Prozent versteuert. Bisher sind es 38,65. Dazu wird die Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent reduziert. Zudem soll bei der Gewerbesteuer die Steuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent sinken. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag.

PERSONENGESELLSCHAFTEN: Sie stellen den Großteil deutscher Betriebe und zahlen heute auf den Gewinn bis zu 42 Prozent Einkommenssteuer. Einbehaltene Gewinne sollen auf Antrag mit 28,25 Prozent besteuert werden. Kleinere und mittlere Firmen werden über eine verbesserte Ansparrücklage entlastet. Auch große Personengesellschaften sollen von den niedrigeren Sätzen profitieren.

ABGELTUNGSSTEUER: Vom 1. Januar 2009 an soll eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt werden.

KOSTEN: Die Steuersenkung würde zu jährlichen Einnahmeausfällen für den Staat von etwa 30 Milliarden Euro führen. Durch den Wegfall von Steuerbegünstigungen und das Schließen von Schlupflöchern soll das Minus auf 5 Milliarden begrenzt werden. Im ersten Jahr werden die Steuerausfälle auf 6,47 Milliarden Euro geschätzt, weil die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung nicht sofort wirken.

GEWERBESTEUER: Bisher werden bei der Gewerbesteuer 50 Prozent der Zinsen für Dauerschulden dem Gewinn hinzugerechnet. Der Anteil wird auf 25 Prozent gesenkt, dafür aber alle Schuldzinsen hinzugerechnet. Ebenfalls mit 25 Prozent hinzugerechnet werden Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Lizenzen. Für Leasingraten und Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter sind es nur 20 Prozent.

ZINSSCHRANKE: Sie soll verhindern, dass über konzerninterne Finanzkonstrukte Gewinne künstlich ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Dazu wird die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Es gibt einen Freibetrag von einer Million Zinskosten.

FUNKTIONSVERLAGERUNGEN: Bei Verlagerungen betrieblicher Funktionen in Niedrigsteuerländer muss das Gewinnpotenzial ermittelt werden. So soll verhindert werden, dass Forschungskosten steuermindernd geltend gemacht werden, die Produktion aber ins Ausland verlagert wird, wenn sie Gewinn abwirft.HA

 

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