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Deutschland

"Angaben von Patienten sind häufig zu ungenau"

HAMBURG. Viele Ärzte werden im Rahmen ihrer Arbeit mit Patientenverfügungen konfrontiert. Professor Wolfgang Dauch leitet das Zentrum für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte am Klinikum Eilbek. Viele seiner Patienten befinden sich im Wachkoma oder in vergleichbaren Zuständen. "Wir sehen in Patientenverfügungen häufig Formulierungen, mit denen wir wenig anfangen können, weil sie zu ungenau sind", berichtet Dauch.

Als Arzt könne man die Patientenverfügung aber nur umsetzen, wenn die beschriebene Situation mit der übereinstimme, in der sich der Patient befinde. "Auch die Maßnahmen, die unterbleiben sollen, sollten möglichst genau beschrieben werden", betont er. Dafür sei eine individuelle medizinische Beratung seiner Meinung nach unerlässlich.

Als weiteres Problem erweist sich laut Dauch immer wieder die Frage der Gültigkeit - vor allem, ob es nicht einen Widerruf gibt ist oder Änderungen vorgenommen wurden. Im Zuge einer gesetzlichen Regelung hält er es deshalb für wichtig, Angehörige zu verpflichten, Informationen umgehend an die Ärzte weiterzugeben: "Es kommt immer wieder vor, dass wir erst nach Wochen der Behandlung von Patientenverfügungen erfahren."

Eine gesetzliche Regelung hält er deshalb für sinnvoll, weil sich aufgrund der öffentlichen Diskussion viel Unsicherheit verbreitet hat. "Derzeit bleiben viele Kollegen lieber passiv, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen", sagt er. Und man dürfe nicht vergessen: "Patienten, die bei Bewusstsein sind, können ihre Behandlungswünsche artikulieren. Diese Selbstbestimmung sollte auch dann uneingeschränkt gelten, wenn sie das Bewusstsein verloren haben - aber vorher ihre Vorstellungen formuliert haben."

Dauch plädiert dafür, die Anwendbarkeit der Verfügungen nicht auf den unumkehrbar tödlichen Verlauf einzuschränken. "Wenn Menschen wünschen, eine Verfügung auch für andere definierte Situationen zu treffen, in denen sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, sollte ihnen dies möglich sein."mkü

 

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