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Deutschland

Patientenverfügung

Die Zeit ist reif für klare Regeln

Kommentar

In die ethisch höchst schwierige Frage der Anwendbarkeit von Patientenverfügungen kommt wieder Bewegung. Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen erarbeiten nun Rechts- und Gesundheitspolitiker aus Regierungskoalition und Opposition Gesetzentwürfe.

Dem neuen Anlauf, das medizinisch, juristisch und auch ethisch höchst komplexe Thema in einen Gesetzestext zu fassen, gebührt Applaus. Ärzte und Betreuer brauchen verlässliche Regeln, um mit Patientenverfügungen verantwortungsvoll umgehen zu können. Dass sie sich selbst mit den einschlägigen Urteilen im Detail befassen, kann man nicht erwarten und auch nicht wirklich wollen. Und der Verweis an Vormundschaftsgerichte, der im Einzelfall zwar durchaus sinnvoll sein kann, verlängert das Leiden anderer Patienten hingegen oftmals unnötig.

Gleichzeitig darf man die Augen nicht davor verschließen, dass bis dato nur 14 Prozent der Deutschen eine Patientenverfügung aufgesetzt haben - und dass es vielen dieser Schriftstücke an Klarheit mangelt. Hier sind Aufklärung und Beratung notwendig. Patientenverfügungen sollten in einer alternden Gesellschaft die Regel sein, nicht die Ausnahme. Und sie sollten Ärzten, Betreuern und auch Angehörigen im Fall des Falles eine wirkliche Entscheidungshilfe bieten. Deshalb wäre eine verpflichtende Beratung durchaus sinnvoll.

Bis dahin kommen aber weder Politik noch Gesellschaft umhin, sich mit den Fällen zu beschäftigen, in denen keine Patientenverfügungen vorliegen. Deshalb müssen klare Vorgaben formuliert werden, die es erleichtern, den mutmaßlichen Willen eines Patienten zu ergründen. Davor darf der Gesetzgeber nicht zurückschrecken.

 

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