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Deutschland

Ich will selbstbestimmt und in Würde sterben

Plädoyer: Jutta Redmann hat Brustkrebs. Sie weiß, dass ihr Leben bald zu Ende sein wird. Sie ist 49 Jahre alt. Vor sechs Jahren kam die Diagnose, dass keine Heilung mehr möglich ist. Sie fordert klare Regeln für den letzten Weg.

Bonn. Soeben hat der Deutsche Juristentag gesetzlich verbindliche Patientenverfügungen und die Straffreiheit der Ärzte bei manchen Formen der Sterbehilfe für Todkranke gefordert. Scharfe Proteste kamen sofort aus Kirchen und Hospizbewegung und Teilen der Politik. Sicherlich wird jetzt wieder quer durch alle Parteien darüber gestritten, wie weit das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Sterben gehen darf. Ich wäre als unheilbar Krebskranke beruhigt, wenn es endlich zu einer klareren Rechtslage käme.

Mich selbst treibt die Diskussion um, seit mein Brustkrebs vor sechs Jahren Lungenmetastasen gebildet hat und damit nicht mehr "geheilt" werden kann. Da war ich gerade 43 und hatte noch eine statistische Lebenserwartung von zwei Jahren. Als ich 45 war, bescherten mir erneute Lungen- und Rippenfellmetastasen neun schlimme Monate mit Schmerzen und Luftnot, bevor ein neues Medikament sie eindämmen konnte. Auch das wird mir im besten Fall nur wenige Jahre Lebenszeit gewähren, bis der Krebs weiter durch meinen Körper streut. Gerade erst wurden wieder verdächtige Stellen in meinem Rippenfell gefunden.

So droht mir aller Voraussicht nach ein frühzeitiges und wohl auch qualvolles Sterben - trotz aller Hilfe durch die Palliativmedizin, die ich sicher in Anspruch nehmen werde. Zudem habe ich mit ansehen müssen, wie meine Mutter vor sechs Jahren an ihren Brustkrebsmetastasen starb. Zwar konnte ich sie nach einer Odyssee durch überforderte Kliniken in einem guten Hospiz unterbringen, doch auch dort hielt sie an ihrem Wunsch nach Sterbehilfe fest. Und auch ich wünsche mir, dass mich jemand ohne Angst vor Strafe beim Freitod begleiten darf, wenn ich nicht mehr leben will.

Dabei will ich den weit verbreiteten Wunsch nach Sterbehilfe in keiner Weise gegen das aufopfernde Engagement der Hospizbewegung und der Palliativmedizin ausspielen. Aber wir brauchen beides. Deshalb bin ich froh, dass endlich auch bei uns in Deutschland über Sterbehilfe und das Tabu Tod gesprochen wird - trotz unserer NS-Vergangenheit. Über unseren Umgang mit dem Sterben, das wir alle so gerne verdrängen. Über unseren Alltag in Krankenhäusern und Pflegestationen, über die inhumane Apparatemedizin, die schwer kranken Menschen oft das Selbstbestimmungsrecht über ihr Sterben raubt. Über den Widerspruch, Sterbebegleitung und Schmerztherapie in Sonntagsreden zu loben, aber nur unzureichend Geld dafür bereitzustellen.

Für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Palliativstrukturen im gesamten Bundesgebiet, so hat die deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin errechnet, werden jährlich nur 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Benötigt würden aber 630 Millionen Euro. So gibt es bundesweit nur 130 stationäre Hospize und 120 Palliativstationen. Für eine Million Einwohner stehen nur zehn Betten in Palliativstationen und nur 15 in Hospizen zur Verfügung. Viel zu wenig.

Endlich wird auch über die Angst der Menschen vor einem unwürdigen Tod, vor langem Siechtum und quälenden Schmerzen gesprochen, die sie in allen Umfragen zu 70 Prozent und mehr für aktive Sterbehilfe für Schwerstkranke eintreten lassen. Sicherlich würden viele anders stimmen, wenn sie sicher sein könnten, genügend schmerzlindernde Medikamente zu bekommen und menschenwürdig beim Sterben begleitet zu werden. Doch immer noch gilt ein äußerst rigides Betäubungsmittelrecht, das Experten für völlig überzogen halten. So hat Deutschland in Europa den niedrigsten Verbrauch an Morphinen. Über 92 Prozent der 220 000 Menschen, die jährlich an Krebs sterben, leiden aber in ihrer letzten Lebensphase unter starken Schmerzen. Von anderen grausamen Krankheiten ganz abgesehen. Für sie alle gibt es bundesweit nur 1000 ausgebildete Schmerzmediziner.

Selbst wenn die Palliativmedizin weiter ausgebaut und ausreichend schmerzlindernde Mittel verordnet würden, blieben fünf bis zehn Prozent Tumorkranke, die dennoch unter oft unerträglichen Schmerzen leiden. Und die deshalb oft den Tod als Erlösung von unsäglichem Leid herbeisehnen. Das habe ich auch bei mehreren Krebskranken miterlebt: Meine Mutter bekam zwar im Hospiz ausreichend Morphium, das ihre Tumorschmerzen weitgehend linderte. Sie drohte auch nicht mehr wie im Krankenhaus, aus dem Fenster zu springen. Sie ertrug ihre letzten Tage aber nur, weil ihr Wille akzeptiert wurde, nicht mehr zu essen und damit ihren Tod zu beschleunigen.

Ich kann für mich nicht ausschließen, irgendwann ähnlich zu empfinden. Vielleicht erfahre ich dann trotz aller liebevollen Begleitung so wenig Lebensqualität, erlebe mein Sterben als so qualvoll, hässlich und würdelos, dass ich nicht mehr will? Denn ich finde es verkürzt, wie Palliativmediziner argumentieren: "Wer keine Schmerzen hat, will nicht sterben." Sicher ist Palliativmedizin "aktive Lebenshilfe". Aber was ist mit all den Menschen, die trotz aller Unterstützung durch Hospize und Angehörige immer noch selbst bestimmt ihrem Leben ein Ende setzen wollen und dabei Hilfe brauchen? Sie treffen in Deutschland auf eine rechtliche Grauzone: Aktive Sterbehilfe gilt als strafbares Töten auf Verlangen oder sogar als Totschlag und kann mit Haft bis fünf Jahren bestraft werden. Passive Sterbehilfe dagegen ist nach Urteilen des Bundesgerichtshofs straffrei, wenn "in unmittelbarer Todesnähe" lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden, indem z. B. lebenserhaltende Maschinen ausgeschaltet werden. Indirekte Sterbehilfe ist im Prinzip ebenfalls straffrei, wenn sie dem erklärten oder "mutmaßlichen" Willen der Sterbenden entspricht: Dann dürfen Ärzte Schmerzmittel auch dann verabreichen, wenn sie damit den Tod beschleunigen. Ebenfalls nicht strafbar ist Beihilfe zum Selbstmord: Der Arzt darf also dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament geben, darf sogar die Giftspritze anlegen, sofern sie sich sein Patient dann selbst gibt. Dann aber, wenn der Patient bewusstlos ist, muss der Arzt alles Mögliche tun, um dessen Tod zu verhindern - sonst droht ihm eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. Er darf also nicht bei seinem sterbenden Patienten bleiben, sondern muss ihn allein lassen, um sich selbst zu schützen. Mir erscheint das - wie dem Deutschen Juristentag - doppelbödig und unmenschlich.

Bereits sieben Millionen Deutsche haben bislang Patientenverfügungen verfasst. Doch noch nicht einmal diese Dokumente des Patientenwillens sind bislang rechtlich verankert. Immer noch nehmen manche Ärzte lieber den weniger schlimm bestraften Vorwurf der Körperverletzung in Kauf und behandeln ihre Patienten trotz gegenteiliger Verfügungen weiter. Denn wenn sie dem Patientenwillen folgen und die Behandlung abbrechen, drohen ihnen höhere Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung. Auch bei einer eindeutigen Willenserklärung des Patienten muss meist noch das Vormundschaftsgericht angerufen werden.

Brigitte Zypries hat jetzt Rückenwind vom Juristentag für ihr Vorhaben bekommen, Patientenverfügungen mehr Gewicht zu geben. Der lange angekündigte Gesetzentwurf steht im Koalitionsvertrag. Doch in Union und SPD gibt es viel Widerstand. Für weitergehende Regelungen, wie sie der Juristentag fordert - zum Beispiel eine Straffreiheit für Ärzte, die todkranke und lebensmüde Menschen mit unheilbarem Leid beim Suizid begleiten -, gibt es derzeit sicherlich keine Mehrheit im Bundestag.

Natürlich bleibt Sterbewilligen die Möglichkeit, sich selbst zu töten. Das ist sogar bei uns straffrei, ist auch ein von der Europäischen Menschrechtskonvention garantiertes Recht. Doch meist wissen unheilbar Kranke in ihrer großen Not einfach nicht, wie sie an Medikamente kommen sollen, mit denen sie schmerzfrei und sicher ihr Leben beenden können. Ärzte dürfen sie ihnen wegen des Betäubungsmittelgesetzes nicht verschreiben. Und die wenigsten sind so gut informiert, dass sie andere, oft illegale oder halblegale Wege für sich finden, mit denen sie Erlösung finden. Noch schlimmer ergeht es Schwerstkranken, die diese Mittel ohne Hilfe nicht mehr einnehmen können.

Natürlich gibt es Ärzte, die ihren Patienten beim Sterben helfen. Aus Angst vor Strafe reden sie aber nicht darüber. Sterbehilfe bleibt so in der Grauzone. Damit wird aber auch jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, dubiosen reisenden Sterbehelfern und leider auch Geschäftemachern. Wäre da nicht eine klare Rechtslage schützender, nicht nur für alle unerträglich leidenden Menschen, sondern auch für ihre Ärzte? Manche unserer Nachbarländer behaupten, sie hätten diese klareren Rechtsregeln. Mir sagt am besten das Schweizer Modell zu: Dort ist die Beihilfe zum Freitod nicht strafbar, sofern sie nicht aus eigennützigen Motiven wie Geldgier geschieht.

Auch Ausländer können bislang noch diese Begleitung bekommen, allerdings nur auf Schweizer Gebiet. Aktive Sterbehilfe ist auch in der Schweiz verboten. Sterbehilfeorganisationen dürfen Sterbewilligen ärztlich verordnete Barbiturate geben, wenn diese sie selbst einnehmen. Sie behalten also die ganze Zeit die Tatherrschaft. 70 Prozent der Hilfesuchenden beruhigt die bloße Aussicht, an solche Medikamente zu kommen, so sehr, dass sie diese Hilfe nie in Anspruch nehmen. Mir geht es wie ihnen: So bin ich Mitglied von Dignitas geworden, um im absoluten Notfall diesen "Notausgang" zu haben. Noch mehr würde es mich aber beruhigen, wenn ich nicht erst im finalen Krebsstadium geschwächt in die Schweiz reisen müsste, sondern auch zu Hause diese Hilfe bekäme. So sehr ich die Palliativmedizin schätze - ich möchte diese weitere Sicherung für mich haben. Sie nähme mir einen großen Teil meiner Angst vor einem qualvollen und unwürdigen Sterben.

 

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